Seminar

RISIKOMANAGEMENT IN DER STEUERBERATERPRAXIS 2022 in Zusammenarbeit mit DStV und HDI – Umfang und Grenzen der Rechtsdienstleistungsbefugnis der Steuerberater

Die Haftungsrisiken für Steuerberater sind enorm. Nicht nur bei der klassischen Steuerberatung, sondern auch im Bereich der vereinbaren Tätigkeiten wachsen die Bedürfnisse und Ansprüche der Mandanten. Steuerberater werden häufig als umfassende Problemlöser wahrgenommen. Gerade wenn berufstypische Tätigkeiten Schnittstellen zur Rechtsberatung aufweisen, erwarten Mandanten immer wieder, dass diese mit abgedeckt werden. In solchen Situationen kann der Steuerberater aus Sicht des Mandanten zum Verursacher von Problemen werden. Kommt es zum Beispiel im Anschluss an eine Betriebsprüfung zu der Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen, so wird der mit der Lohnbuchhaltung beauftragte Berater schnell mit dem Vorwurf einer unzureichenden Aufklärung im Bereich des Sozialversicherungsrechts konfrontiert. Für Steuerberater ist es daher wichtig, sowohl den Umfang als auch die Grenzen der eigenen Pflicht und Befugnis zur Rechtsberatung zu kennen.

Das Risikomanagementseminar 2022 befasst sich im Schwerpunkt mit diesem Thema und damit einhergehenden Fragestellungen: Muss der Steuerberater im Rahmen der Lohnbuchhaltung auf Rechtsentwicklungen im Sozialversicherungsrecht hinweisen? Darf er prüfen, wer wirtschaftlich Berechtigter einer Gesellschaft ist und das Ergebnis an das Transparenzregister übermitteln? Muss die bei der Jahresabschlusserstellung vom Mandanten mit Blick auf die Fortführungsprognose vorgelegte Patronatserklärung oder Rangrücktrittserklärung auf ihre insolvenzrechtliche Wirksamkeit geprüft werden? Welche Auswirkungen hat eine unerlaubte Rechtsberatung auf die Deckung aus der Berufshaftpflichtversicherung?

Hinweise zu aktuellen Entwicklungen im Haftungsrecht und zu den Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Anwälten nach der BRAO-Reform runden das Seminar ab.

Risikovorsorge liegt nicht nur in Ihrem eigenen Interesse, sondern auch im Interesse der Versicherungswirtschaft.
Je weniger Schäden anfallen, desto besser für beide Seiten. Deshalb erhalten alle Seminarteilnehmer/innen, die ihre Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung zu den attraktiven Verbandskonditionen bei HDI abgeschlossen haben, einen zusätzlichen Prämiennachlass in Höhe von 10 Prozent auf den persönlichen Nettojahresbeitragsanteil. HDI ist damit der einzige Versicherer, der ein Risikomanagement bei Steuerberatern und Steuerberaterinnen sowohl durch kompetente Fachreferenten/Fachreferentinnen fördert als auch finanziell honoriert.


Anmerkung:
Die Teilnahme an dem Qualitätssicherungsprogramm wird für Verbandsmitglieder, die bei der HDI Versicherung AG eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, mit einem Prämiennachlass honoriert.

Voraussetzungen für einen 10 %igen Prämiennachlass in der VH-Versicherung
  1. Teilnahme an diesem Risikomanagement-Seminar
  2. Nachweis von Fortbildungsveranstaltungen durch den Verband durch die einzelnen Teilnahmezertifikate

im Mitgliederbereich (Umfang 40 Stunden einschl. Risikomanagement-Seminar)

Themenübersicht

1. Grundlagen der beruflichen Haftung
  • Haftung aus dem Mandatsvertrag
  • Haftung aus Gesetz bei unerlaubter Rechtsberatung
2. Rechtsberatungsbefugnis des Steuerberaters
  • Begriff der Rechtsdienstleistung
  • Nebenleistung zur beruflichen Tätigkeit
  • Beispiele aus der Praxis
3. Haftung bei mangelhafter Lohnbuchführung
  • Übersicht über die aktuelle Haftungsrechtsprechung
  • Statusfeststellung, Krankenversicherungspflicht, Phantomlohn etc.
4. Versicherungsschutz bei unerlaubter Rechtsberatung
5. Hinweise zu aktuellen Entwicklungen im Haftungsrecht
6. BRAO-Reform