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Steuer-ABC für Photovoltaikanlagen

In einer Zeit, in der die Energiepreise auf einem hohen Niveau verharren und die Nachhaltigkeit im Fokus ist, gewinnt die Stromerzeugung durch Photovoltaikanlagen immer weiter an Bedeutung. Trotz gesunkener Einspeisevergütungen bleibt die Investition in Solartechnologie attraktiv – nicht zuletzt wegen der Möglichkeit, den selbst produzierten Strom direkt zu nutzen.
 
Die Installation einer Photovoltaikanlage ist weit mehr als nur eine technische Herausforderung. Sie führt den Anlagenbetreiber in die Tiefen des deutschen Steuerrechts – ein Dschungel aus Vorschriften und Regelungen, selbst wenn es sich „nur“ um eine kleine Anlage auf dem Dach eines privat genutzten Wohnhauses handelt.
 
Das speziell für Mitarbeitende einer Steuerberaterkanzlei konzipierte Seminar bietet Ihnen die Gelegenheit, Ihr Wissen zu vertiefen und sich auf den neuesten Stand der steuerlichen Behandlung von Photovoltaikanlagen zu bringen. Wir werden die steuerlichen Rahmenbedingungen beleuchten, die für eine präzise wirtschaftliche Bewertung solcher Anlagen unerlässlich sind.
 
Erfahren Sie, wie Sie Ihre Mandanten optimal beraten können, um rechtliche Fallstricke und finanzielle Nachteile zu vermeiden. Wir werden Ihnen praxisnahe Einblicke geben und Sie durch die komplexen steuerlichen Aspekte führen – von der Umsatzsteuer bis hin zur Einkommensteuer, von der Gewerbesteuer bis hin zur Grunderwerbsteuer.
 
Kurzum, selbst eine scheinbar einfache Investition in eine PV-Anlage auf dem eigenen Dach zieht eine Reihe steuerlicher Überlegungen nach sich, die sorgfältig geprüft und umgesetzt werden müssen, um rechtliche und finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Themenübersicht

Photovoltaikanlage – „Altanlage“
1. wirtschaftliche Rahmenbedingungen
  • Entwicklung
  • Chronologie

steuerliche Rahmenbedingungen
1.  Einkommensteuer
2.  Gewerbesteuer
3 . Umsatzsteuer
4 . Grunderwerbsteuer und Bewertung
5 . Besonderheiten

Photovoltaikanlage – „Neuregelung“
1.  steuerliche Implikationen ab 2022/2023
2.  Anwendung der Kleinunternehmerregelung
3.  unentgeltliche Wertabgabe für „Altfälle“
4.  unentgeltliche Wertabgabe für „Neufälle“
5.  Besonderheiten