Seminar

Der vermögende Freiberufler – Praxisübertragung, Vermögensstruktur und Nachfolge im internationalen Kontext

Der Vortrag „Der vermögende Freiberufler – Praxisübertragung, Vermögensstruktur und Nachfolge im internationalen Kontext“ behandelt die Herausforderungen, die sich bei der Übertragung freiberuflicher Praxen und der Vermögensnachfolge stellen, wenn komplexe Gesellschaftsstrukturen bestehen und der Inhaber seinen Lebensmittelpunkt ins Ausland verlagern möchte.
 
Ausgangspunkt sind typische Ausgangssituationen: eine Freiberuflerpraxis in der Rechtsform einer Personengesellschaft mit Sozius-Nutzung von Geschäftsräumen sowie eine freiberufliche Tätigkeit in Kapitalgesellschaftsform mit Betriebsaufspaltung. Beide Varianten erfordern vor einer Übertragung eine gezielte „Wegstrukturierung“.
 
Darüber hinaus wird das Beispiel eines Freiberuflers betrachtet, der über eine vermögensverwaltende Holding in unterschiedliche Assetklassen investiert ist – Windkraft, Pflegeheim, Immobilien, Start-ups. Die Nachfolgeplanung umfasst somit nicht nur die Praxis, sondern auch ein breites Investmentportfolio. In diesem Teil wird insbesondere auf die Herausforderungen der Unternehmensbewertung in Sonderbereichen (Freiberuflerpraxis, Spezialimmobilien, Start-up Unternehmen etc) eingegangen.
 
Im dritten Teil wird dann besonderes Augenmerk auf einen geplanten „Wegzug“ des Freiberuflers nach Portugal, Italien oder Spanien gelegt. Hier stellen sich Fragen zur Wegzugsbesteuerung, internationalen Doppelbesteuerungsabkommen, erbschaftsteuerlichen Konsequenzen und zur grenzüberschreitenden Nachfolgeplanung.
 
Der Vortrag richtet sich an Steuerberater, Rechtsanwälte und Finanzplaner, die vermögende Freiberufler (Ärzte) in komplexen Nachfolgesituationen begleiten und dabei steuerliche, rechtliche und persönliche Aspekte zu einem Gesamtbild verknüpfen müssen.
*Die Teilnahme an diesem Seminar ist zum Nachweis der Pflichtfortbildung für DStV-Fachberater Unternehmensnachfolge von 3,5 Zeitstunden geeignet.



Themenübersicht

Teil I – Wegstrukturierung der Ausgangssituation 
1. Freiberuflerpraxen mit genutztem Immobilienvermögen eines Freiberuflers
  • Personengesellschaft mit Nutzung von Soziusräumen
  • Kapitalgesellschaft mit Betriebsaufspaltung
 
2. Ziel: „Wegstrukturierung“ vor Übertragung
  • Umstrukturierung von Betriebsaufspaltungen
  • Entflechtung von Nutzungsüberlassungen (§ 6 Abs.5 EstG, 24 UmwStG)
 
3. Bedeutung für die Nachfolgeplanung
  • Praxis als Vermögenskern vs. Umklammerung durch Strukturen
 
Teil II – Unternehmensbewertung und Holdingstruktur
1. Die vermögensverwaltende Holding des Freiberuflers
  • Grundidee: Sammelstelle für Vermögenswerte
  • Nachfolgevehikel und Family-Office-Ersatz
 
2. Bewertungsfragen im Holdingkontext
  • Praxisbewertung („modifizierte Ertragswertverfahren“ vs. IDW S1)
  • Bewertung von Immobiliengesellschaften (inkl. Erbbaurechten)
  • Bewertung erneuerbarer Energien (Windkraftanlage)
  • Bewertung Pflegeheim (Sonderimmobilie mit Betriebsbindung)
  • Bewertung Start-up-Beteiligung (unsichere Zukunftserträge, Venture-Ansätze)
 
3. Zusammenspiel der Einzelbewertungen
  • Unternehmenswert Holding als Summe der Teile („Sum of the parts“)
  • Was ist der „Tax Amortization Benefit“ (TAB)
  • Relevanz für Schenkung/Erbschaft und Kaufpreisermittlung
  • Praktische Umsetzung: Gutachten, IDW-Standards, Bewertungsvereinbarungen
 
Teil III – Wegzug ins Ausland & internationale Nachfolge
1. Geplanter Wegzug des Freiberuflers
  • Typische Ziele: Portugal, Spanien, Italien
  • Motive: Lebensabend, Steuerklima, mediterraner Lifestyle
 
2. Steuerliche und rechtliche Implikationen
  • Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG) und Gestaltungsoptionen
  • Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und deren Auswirkungen
  • Erbschaft- und schenkungsteuerliche Unterschiede zwischen Deutschland und Zuzugsstaat
 
3. Internationale Nachfolgeplanung
  • Übertragung von Praxis und Holding vor oder nach Wegzug?
  • Timing-Fragen und „Exit-Strategien“
  • Rolle der Nachfolger: Ansässigkeit und steuerliche Konsequenzen
 
Selbstverständlich werden wir dabei auch auf aktuelle Rechtsprechung insbesondere des II. und VIII. Senats aus den Jahren 2024 und 2025 eingehen.