Seminar

Risikomanagement in der Steuerberaterpraxis 2021

Die Beratung von Unternehmen, die von der Corona-Pandemie betroffen sind, birgt hohe Haftungsgefahren. Kommt es trotz der Gewährung von Soforthilfen, Kurzarbeitergeld usw. zur Insolvenz, droht vor allem eine Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter. Aus dessen Sicht ist die Inanspruchnahme des Steuerberaters ein probates Mittel zur Masseanreicherung, sofern die Realisierung von Ansprüchen gegen die Geschäftsleitung etwa wegen einer masseschmälernden Zahlung nach § 15b Abs. 1 S. 1 InsO an deren mangelnden Leistungsfähigkeit scheitert. Denn der Steuerberater kannte regelmäßig die wirtschaftliche Schieflage des Unternehmens. Zudem ist bei ihm genügend Liquidität vorhanden, denn er muss ja hinsichtlich seiner Haftungsgefahren eine Berufshaftpflichtversicherung unterhalten.

Das Seminar befasst sich mit Zweifelsfragen hinsichtlich der Going-Concern-Prüfung nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB und der insolvenzrechtlichen Warnpflicht nach § 102 StaRUG bei der Jahresabschlusserstellung für von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen. Welche Anforderungen sind an eine explizite Fortführungsprognose oder Einzelmaßnahme der Geschäftsleitung zur Ausräumung von Zweifeln an der Fortführung der unternehmerischen Tätigkeit zu stellen? Darf der Steuerberater auf Aussagen der Geschäftsleitung vertrauen, wonach mit Blick auf die Liquiditätsprobleme eine Kapitalerhöhung geplant sei? Muss der Steuerberater den Erstellungsauftrag niederlegen, wenn die Geschäftsleitung trotz nicht ausgeräumter Zweifel auf die Bilanzierung mit Fortführungswerten besteht? Wie weit reicht die insolvenzrechtliche Warnpflicht? Was ist zu tun, wenn die Geschäftsleitung trotz eines erteilten Warnhinweises das Vorliegen eines Insolvenzgrundes nicht prüft? Muss auch in diesem Fall das Mandat beendet werden, um eine Beihilfe zur Insolvenzverschleppung zu vermeiden? Ist der Insolvenzverwalter hinsichtlich der Geltendmachung eines Insolvenzverschleppungsschadens überhaupt aktiv legitimiert?

Neben diesem Schwerpunktthema wird auf Änderungen im Insolvenzrecht durch das SanInsFoG und aktuelle Entwicklungen im beruflichen Haftungsrecht für Steuerberater eingegangen.

Risikovorsorge liegt nicht nur in Ihrem eigenen Interesse, sondern auch im Interesse der Versicherungswirtschaft. Je weniger Schäden anfallen, desto besser für beide Seiten. Deshalb erhalten alle Seminarteilnehmer/
innen, die ihre Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung zu den attraktiven Verbandskonditionen bei HDI abgeschlossen haben, einen zusätzlichen Prämiennachlass in Höhe von 10 Prozent auf den persönlichen Nettojahresbeitragsanteil. HDI ist damit der einzige Versicherer, der ein Risikomanagement bei Steuerberatern und Steuerberaterinnen sowohl durch kompetente Fachreferenten/Fachreferentinnen fördert als auch finanziell honoriert.
Themenübersicht

  1. Haftung des Steuerberaters bei mangelhafter Jahresabschlusserstellung
  2. Änderungen des Insolvenzrechts 2021
  3. Kodifizierung der insolvenzrechtlichen Warnpflicht durch das StaRUG
  4. Going-Concern-Prüfung - Praktische Umsetzung
  5. Bargeschäft zur Vermeidung einer Honorarrückforderung durch den Insolvenzverwalter

Die Teilnahme an dem Qualitätssicherungsprogramm wird für Verbandsmitglieder, die bei der HDI Versicherung AG eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, mit einem Prämiennachlass honoriert.

Voraussetzungen für einen 10 %igen Prämiennachlass in der VH-Versicherung
1. Teilnahme an diesem Risikomanagement-Seminar
2. Nachweis von Fortbildungsveranstaltungen durch den Verband durch die einzelnen Teilnahmezertifikate im Mitgliederbereich
 
Anmerkung:
Bei Nachweis der Fortbildung erhält der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen 10 %igen Nachlass auf seinen persönlichen Nettojahresprämienanteil. Die Summe aller qualitätsbezogenen Nachlässe ist auf 3.000,00 Euro begrenzt.