Seminar

HYBRID: Immobilien-GmbH als Gestaltungsinstrument

Wohl jeder Steuerberater hat Mandanten, die über ein mehr oder weniger umfangreiches Immobilienvermögen verfügen. Zumeist werden die Immobilien im Laufe der Jahre sukzessive erworben und schlicht als Einzelobjekte im Privatvermögen gehalten. Das Seminar soll daher zeigen, welche vorteilhaften Gestaltungsmöglichkeiten sich bieten, wenn Immobilienvermögen in einer GmbH zusammengefasst wird. Ein besonderer Schwerpunkt des Seminars liegt auf der Darstellung von steuerartübergreifenden Gestaltungsmöglichkeiten (insbesondere ESt/KSt/GewSt, GrESt und ErbSt/SchenkSt). Hierbei werden auch die jeweiligen Vor- und Nachteile der Immobilien-GmbH gegenüber vermögensverwaltenden oder gewerblich geprägten Personengesellschaften näher dargestellt: Durch Inanspruchnahme der erweiterten gewerbesteuerlichen Kürzung können laufende Mieteinkünfte und Veräußerungsgewinne „gewerbesteuerfrei“ vereinnahmt werden, so dass die Gesamtsteuerbelastung der Immobilien-GmbH bei knapp 16 % liegt. Durch eine Holding-Struktur kann die Steuerbelastung für Veräußerungsgewinne auf unter 2 % gesenkt werden.
Darüber hinaus entfaltet die Rechtsform der GmbH eine Abschirmwirkung beim gewerblichen Grundstückshandel und bei der Betriebsaufspaltung. Im Bereich der Grunderwerbsteuer lassen sich Steuerbelastungen durch entsprechende Gestaltungen vermeiden oder zumindest verringern. Im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge können verschiedene Möglichkeiten genutzt werden, um die Anteile an der Immobilien-GmbH steueroptimiert auf die nachfolgende Generation zu übertragen.

Alle unsere Präsenz-Termine werden unter 2G-Bedingungen durchgeführt. Aktuell gilt außerdem eine Maskenpflicht auch an den Sitzplätzen.
Themenübersicht

1. Abgrenzung Immobilien-GmbH <> vermögensverwaltende und gewerblich geprägte Personengesellschaft
  • Betriebsvermögen/Steuerverstrickung <> Privatvermögen/10-jährige „Spekulationsfrist“ nach § 23 EStG
  • AfA-Bemessungsgrundlage / AfA-Sätze
  • § 6b EStG
  • Steuerbelastungsvergleiche
  • Steuervergünstigungen nach dem GrEStG (§§ 3, 5, 6 und 6a GrEStG)
  • Steuervergünstigungen nach dem ErbStG (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a/b/c, § 13a/b und § 13d ErbStG)

2. Ertragsteuerliche Gestaltungsmöglichkeiten
  • „Gewerbesteuerfreiheit“ durch Inanspruchnahme der erweiterten gewerbesteuerlichen Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG
  • Voraussetzungen und Fallstricke der erweiterten Kürzung; ab dem Jahr 2021 geltende Erleichterungen durch das Fondsstandortgesetz (FoStoG)
  • Abgrenzung Vermögensverwaltung <> Gewerbebetrieb (insbesondere gewerblicher Grundstückshandel und Betriebsaufspaltung)
  • Schaffung von zusätzlichem AfA-Volumen („AfA-Step-Up“)
  • Inanspruchnahme von § 8b KStG bei Holding-Strukturen
 
3. Grunderwerbsteuerliche Optimierung
  • Grunderwerbsteueroptimierung beim Kauf/Verkauf der Immobilien bzw. der Geschäftsanteile
  • Gestaltungsmöglichkeiten zur Übertragung von Immobilien auf eine GmbH ohne Anfall von GrESt
  • KöMoG: Die nach § 1a KStG optierende Personengesellschaft als Gestaltungsalternative?
  • Aktuelle Entwicklungen bei der Konzernklausel (§ 6a GrEStG)
  • Exkurs: Auswirkungen der am 01. Juli 2021 in Kraft getretenen Reform der Grunderwerbsteuer zur Einschränkung von „Share Deals“
 
4. Steueroptimierte vorweggenommene Erbfolge
  • Immobilien im ErbStG: schädliches Verwaltungsvermögen <> begünstigtes Betriebsvermögen
  • Nutzung von Steuervorteilen für Wohnungsunternehmen
  • Nießbrauchsgestaltungen
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