LIVE-WEBINAR
Donnerstag
20 | 01 | 22
von 11:00 - 11:45 Uhr | per Anmeldelink
Dozenten
- Dipl.-Fw. StB Hans-Georg Janzen
Veranstaltungsort
LIVE-Webinar
per Anmeldelink
Teilnehmergebühr
55,00 €
Mitglied & nichtberufsang. Mitarbeiter
Mitglied & nichtberufsang. Mitarbeiter
Rabatt-Angebote
- Summer-Special - 20 % Rabatt (gilt ausschließlich für Einzelveranstaltungen und nicht für Seminarreihen, Lehrgänge oder Sonderveranstaltungen.)
Beratung und Kontakt
Sarah Ostrowski
Tel. 02203 993215ostrowski@stbverband-koeln.de
Steuer-Quickies: Neues zur Konsignationslagerregelung – Vereinfachungsregelung in der Praxis nutzen
Durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften wurde zum 1.1.2020 aufgrund von unionsrechtlichen Vorgaben eine Konsignationslagerregelung in § 6b UStG eingeführt. Die Verwaltung hat sich jetzt zu dieser sehr komplexen Vorschrift mit einem wichtigen Einführungsschreiben (BMF-Schreiben vom 10. Dezember 2021) geäußert. Für die Praxis ist insbesondere eine Vereinfachungsregelung wichtig, wonach von der Konsignationslagerregelung auch dann Gebrauch gemacht werden kann, wenn die Ware von dem späteren Erwerber bereits verbindlich bestellt und bezahlt ist, sofern die Beteiligten die Anwendung der Konsignationslagerregelung für diese Fälle in einem Rahmenvertrag vereinbart haben.
Themenübersicht
1. Zweck der Konsignationslagerregelung
2. Vereinfachungsregelung
3. Voraussetzungen für die Konsignationslagerregelung
- Gelangen eines Gegenstands aus dem Abgangsmitgliedstaat in einen anderen Mitgliedsstaat
- Zweck des Verbringens
- Keine Ansässigkeit des Lieferers im Bestimmungsmitgliedstaat
- Verwendung der USt-IdNr. des Erwerbers
- Aufzeichnungs- und Meldepflichten des Unternehmers
4. Rechtsfolgen
5. Zusammenfassende Meldung
6. Ausschluss der Konsignationslagerregelung
7. Wegfall der Voraussetzungen der Konsignationslagerregelung