Seminar

LIVE-WEBINARE: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Die AU und der Weg zur elektronischen Meldung

Seit Jahren ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) als selbstdurchschreibendes Papierformular bekannt: Die kleine Ausfertigung ist für den Arbeitgeber bestimmt, die größere für die Krankenkasse und eine weitere für den Versicherten. Doch spätestens ab
Mitte 2022 wird alles anders, denn aus der Papier-AU wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Das erfordert von allen Beteiligten eine rechtzeitige Anpassung in ihren Systemen und eine Anpassung der Abläufe und Prozesse.

Auf die Umstellung zum 01.07.2022 müssen Arbeitgeber sich intensiv vorbereiten. Der Gesetzgeber hat eine Änderung des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EntgFG) beschlossen.

Die Teilnahme am Datenaustausch elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist für die Krankenkassen ab dem 01.01.2022 verpflichtend. Sofern Arbeitgeber Meldungen über Arbeitsunfähigkeitszeiten von den Krankenkassen anfordern, müssen sie dafür den Datenaustausch eAU verwenden. Die Anforderung von AU-Zeiten darf nur über eine gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen gestellt werden.

Für Arbeitgeber ist eine rechtzeitige Vorbereitung wichtig, um die Einführung der eAU in den Prozess zu integrieren und alle Beteiligten frühzeitig in die Änderungen einzubeziehen.
Themenübersicht

1. Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
  • Datenabruf bei der Krankenkasse
  • Abrufberechtigung
  • Datensatz
2. Rückmeldungen der Krankenkasse
  • Versicherte mit eAU-Daten
  • Papierverfahren
3. Störfälle
4. Datenverarbeitung
5. Besondere Sachverhalte
  • Geringfügig entlohnte Beschäftigte
  • Familienversicherte
6 Vorerkrankungsabfragen
7. Umsetzung in der Praxis