Seminar

LIVE-WEBINAR: Die Pflicht zur Krisenfrüherkennung durch das StaRUG - Chancen und Risiken für Mandanten und Berater

Durch das Stabilisierungs- und Restruktirerungsgesetz (StARuG) sind GmbH und GmbH & Co. KG gesetzlich verpflichtet, existenzbedrohende Risiken durch ein geeignetes Frühwarnsystem rechtzeitig zu erkennen (§ 1 StaRuG). Gleichzeitig wurden Steuerberater verpflichtet, bei der Jahresabschlusserstellung auf drohende Insolvenztatbestände hinzuweisen (§ 102 StaRuG). Bei einem Verstoß gegen diese Pflichten drohen zivil- und strafrechtliche Haftungsrisiken.
 
Bei der Einrichtung eines individuellen Frühwarnsystems werden Steuerberater für viele Mandanten der erste Ansprechpartner sein. Für Steuerberater eröffnet sich daher ein neues Beratungsfeld mit erheblichem Honorarpotenzial. Eine professionell durchgeführte Beratung führt erfahrungsgemäß zu hoher Mandantenzufriedenheitr und zu entsprechenden Weiterempfehlungen. Das Seminar stellt die erforderlichen Maßnahmen aus Praktikersicht dar. Zahlreiche Arbeitshilfen und Checklisten erleichtern die Umsetzung in der Praxis. 
Themenübersicht


1. Neue Pflichten für Steuerberater und Mandanten durch das StaRuG 
   1.1. Früherkennungspflichten für Mandanten
   1.2. Hinweispflichten für Steuerberater
 
2. Einrichtung und Bestandteile eines Frühwarnsystems
    2.1. Integrierte Planungsrechnung
    2.2. Risikoinventur, Risikobewertung, Risikoprävention
    2.3. Umgang mit erkannten Risiken
 
3. Haftungsrisiken für Mandanten und Berater
 
4. Arbeitshilfen und Checklisten