Seminar

Das beSt(e) kommt am 01.08.2022 - Basiswissen zu dem ab 01.01.2023 verpflichtenden besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach (beSt)

Die am 01.08.2022 in Kraft tretenden Änderungen im Steuerberatungsgesetz verpflichten alle Steuerberater ab dem 01.01.2023 zur vollumfänglichen Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr mit der Justiz unter aktiver und passiver Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt). Um Haftungsrisiken zu entgehen, die z.B. durch eine verspätete Registrierung bei der Steuerberaterplattform, die Nichtbeachtung elektronischer Posteingänge, fehlerhafte elektronische Postausgänge oder unangepasste Büroorganisation drohen können, ist eine frühzeitige Vorbereitung auf das beSt unverzichtbar.

Das Seminar vermittelt das rechtliche, organisatorische und technisch notwendige Basiswissen auch für nicht technikaffine Personen. Es nimmt dabei auch typische Fehlerquellen in den Fokus, wie z.B. die Verwendung gesetzlich unzulässiger Dateiformate und rechtlich fehlerhafter Signaturen oder fehlender Nachweise der Fristenwahrung und zeigt u.a. auch die Prüfung elektronischer Posteingänge in den Gerichten mittels Prüf- und Transfervermerken.

Der Referent ist Richter am Finanzgericht und verantwortet seit mehreren Jahren als Leiter der dortigen IT-Stelle u.a. auch den im bundesweiten Vergleich weit fortgeschrittenen Stand im elektronischen Rechtsverkehr für das Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt.

Themenübersicht

  • Allgemeines zum elektronischen Rechtsverkehr und Rechtsgrundlagen
  • Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) als technisch sicherer Übermittlungsweg und Empfangskomponente in den Gerichten
  • „Intermediär“ als zentrale Komponente (Aufgaben und Funktionen)
  • das beSt als rechtlich sicherer Übermittlungsweg und Teilnahmevoraussetzung am elektronischen Rechtsverkehr
  • Bedeutung der aktiven und passiven Nutzungspflicht des beSt
  • Registrierungspflicht bei der Steuerberaterplattform der BStBK (Identitätsprüfung)
  • Gesetzliche Formanforderungen an elektronische Dokumente und Dateiformate im elektronischen Rechtsverkehr ab dem 01.01.2022
  • Einfache und qualifizierte Signaturen als Unterschriftenersatz einschließlich Schriftformersetzung nach § 86g StBerG n.F. sowie typische Fehlerquellen
  • Nachweis der Fristenwahrung in Gerichtsverfahren und Umfang der aktiven Nutzungspflicht einschließlich Verhalten bei technischen Störungen
  • Elektronische Zustellungen durch die Gerichte gegen elektronisches Empfangsbekenntnis (eEB), Umgang mit eEB’s
  • Elektronische Zustellungen gegen Zustellungsfiktion, Umgang mit fehlerhaften Zustellungen und faktischer Zugang
  • Auswirkungen von Kanzleiwechseln auf das beSt
  • Prüfung von Rechtsbehelfsbelehrungen
  • Exkurs: fakultativer elektronischer Rechtsverkehr mit Behörden (Gemeinsamkeiten und Unterschiede zum obligatorischen elektronischen Rechtsverkehr mit der Justiz)