Seminar

LIVE-WEBINAR: Schlussrechnungen Überbrückungshilfe Paket 1– Was zu beachten ist

Nachdem es dem Berufsstand seit dem 05. Mai 2022 nun möglich ist, die Schlussrechnungen zur Überbrückungshilfe I bis III und zur November-/Dezemberhilfe einzureichen, muss man sich mit diesem Thema vertraut machen, zumal die Frist zur Einreichung nach derzeitigem Stand am 31. Dezember 2022 abläuft. Der Referent wird zunächst einen grundsätzlichen Blick auf den Ablauf der Schlussrechnungen werfen und danach auf die nun geklärten Fragen und Probleme in bestimmten Fallkonstellationen eingehen, so dass die Teilnehmer des Seminars in der Lage sind zu erkennen, welche Probleme es im Rahmen der Schlussabrechnung zu lösen gilt.

Wichtiger Hinweis:
Das Seminar gibt den im August ds. Js aktuellen Rechtsstand wieder und berücksichtigt die seit der letzten Veranstaltung erfolgten Änderungen. Wesentliche Teile der Seminare werden nach jetzigem Stand (Stand 12.07.2022) inhaltsgleich sein. Neuerungen bis zum Seminartag werden selbstverständlich berücksichtigt. Zur Schlussabrechnung der Überbrückungshilfe III plus und IV wird zu einem späteren Zeitpunkt ein separates Seminar angeboten Grundlagenwissen zur Überbrückungshilfe I bis III und November-/Dezemberhilfe wird für das Seminar vorausgesetzt. 
Themenübersicht

I.     Überblick zur Schlussrechnung
1.   Überblick zu den FAQ´s und technischer Ablauf
2.   Leitfaden zur Schlussrechnung

II.   Besondere Fallkonstellationen
1.   Verbundene Unternehmen
2.   Zusammenspiel mit November- und Dezemberhilfe
3.   Beihilferecht in der Schlussabrechnung