Seminar

Aktuelle Entwicklungen im Insolvenz- und Sanierungsrecht

StaRUG – erste Erfahrungen sowie konkretisierte Vorgaben an Sanierungskonzepte und Planungsrechnungen
Aktuelle Rechtsprechung zum Insolvenz- und Sanierungsrecht

Unter dem Eindruck der Auswirkungen der Coronapandemie ist zum 01.01.2021 das SanInsFOG (Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts) in Kraft getreten, mit dem das Sanierungsrecht in Deutschland umfassend reformiert wurde. Das Gesetz stellt u.a. besondere Anforderungen an die Krisenfrüherkennung, die Sanierungsplanung und die Erstellung von Sanierungskonzepten an Geschäftsleiter und Berater, die zwischenzeitlich klarere Konturen gewinnen. So hat u.a. das BMF jüngst eine Checkliste für Restrukturierungspläne gem. § 16 des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes (StaRUG) herausgegeben. Im Hinblick auf die Vielzahl der externen Schocks (Corona, Beschaffungs- und Energiekrise), denen die Wirtschaft derzeit ausgesetzt ist, ist zu erwarten, dass das derzeit noch ein Schattendasein fristende Restrukturierungsverfahren nach StaRUG zukünftig an Bedeutung gewinnt. Dies ist Anlass, in Teil I des Vortrags ausgewählte Prüfungs- und Planungsanforderungen aufzugreifen und vertieft darzustellen.
 
Scheitert der Sanierungsversuch und kommt es zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, rücken Anfechtungs- und insolvenzspezifische Haftungsansprüche in den Vordergrund. Der BGH hat zuletzt in mehreren Urteilen das Recht der Vorsatzanfechtung nach § 133 InsO grundlegend neu ausgerichtet und insbesondere die Beweislastanforderungen für Insolvenzverwalter/Sachwalter wesentlich erhöht. In der obergerichtlichen Rechtsprechung sind in jüngster Zeit zudem zahlreiche Entscheidungen zu spezifischen Risiken für Berater und Aufsichtsorgane in der Krise ergangen. Diese aktuelle Rechtsprechung zum Insolvenz- und Sanierungsrecht wird in Teil II analysiert.
 
Insgesamt deckt der Vortrag damit eine breite Palette an aktuellen Fragestellungen ab, die sowohl die Unternehmenssteuerung und -Planung betreffen als auch die rechtlichen Rahmenbedingungen im Sanierungsumfeld – und damit Punkte, welche die Fachberater in diesem Bereich unbedingt fokussieren müssen.
*Die Teilnahme an diesem Seminar ist zum Nachweis der Pflichtfortbildung für DStV-Fachberater Restrukturierung und Unternehmensplanung von 3,5 Zeitstunden geeignet.



Themenübersicht

TEIL I Planungsanforderungen nach StaRUG

1. Krisenfrüherkennung
  • Gesetzliche Grundlagen
  • Frühwarnsysteme
2. Erste Erfahrungen mit dem StaRUG
  • Die Relevanz des Verfahrens in der Praxis
  • Vorrangig diskutierte Themen
  • Erste Tendenzen: wann macht das Verfahren Sinn?
3. Planungsrechnungen nach StaRUG
  • Planungserfordernisse
  • Planungshorizont und Planungstiefe
  • Empfehlungen des VID-Ausschusses Betriebswirtschaft zur Zahlungsunfähigkeitsprüfung
4. Checkliste für Sanierungskonzepte des BMJ


TEIL II Aktuelle Rechtsprechung zum Insolvenz- und Sanierungsrecht

1. Neujustierung der Vorsatzanfechtung (BGH v. 6.5.2021–IX ZR 72/20; v. 3.3.2022–IX ZR 78/20 u.a.)
  • Das Indiz der (drohenden) Zahlungsunfähigkeit
  • Das Indiz der Überschuldung
  • Das Bewusstsein des Schuldners, seine Gläubiger auch zukünftig nicht befriedigen zu können
  • Beweislastfragen
2. Risiken für Berater / Überwachungsorgane
  • Insolvenzreifeprüfung
  • Beraterhaftung
  • Rang des Abschlussprüferhonorars (BGH v. 28.04.2022 – IX ZR 69/21)
  • Pflichten des Aufsichtsrats in der Krise (KG Berlin v. 29. April 2021 – 2 U 108/18 u.a.)