Seminar

LIVE-WEBINAR: Grundsteuerreform unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Land- und Forstwirtschaft

Das BVerfG hat dem Gesetzgeber aufgetragen, die Wertermittlung für Zwecke der Grundsteuer bis zum 31.12.2019 neu zu regeln. Das Grundsteuerreformgesetz sieht demgemäß eine Neubewertung der über 35 Millionen wirtschaftlichen Einheiten in Deutschland auf den 1.1.2022 und eine Neufestsetzung der Grundsteuer auf der Grundlage der neuen Grundsteuerwerte auf den 1.1.2025 vor. Erfasst werden von der Neuregelung nicht nur die wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens, sondern auch die wirtschaftlichen Einheiten der Land- und Forstwirtschaft.

Im Seminar werden im Schwerpunkt die Bewertungsregeln für die Land- und Forstwirtschaft unter Berücksichtigung der neuen Anwendungserlasse und Vordrucke gemäß dem Bundesmodell vorgestellt. Soweit einzelne Bundesländern von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht und landesspezifische Sonderregelungen getroffen haben, werden diese thematisch einbezogen. Anders als bei der Bewertung des Grundvermögens sind für die Bewertung der Land- und Forstwirtschaft allerdings nur wenige vom Bundesmodell abweichende länderspezifische Regelungen getroffen worden.

Themenübersicht

1. Eckdaten der Reform und Besteuerungsverfahren
  • Vorgaben des BVerfG, gesetzliche Neuregelung und abweichende Regelungen einzelner Bundesländer im Überblick (Öffnungsklausel)
  • Eckpunkte der Reform
  • Hauptfeststellungen
  • Fortschreibungen, Nachfeststellungen, Aufhebungen
  • Erklärungs- und Anzeigepflichten
  • Auskünfte, Erhebungen und Mitteilungen

2. Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens
  • Kernaussagen der Neuregelung
  • Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens
  • Bewertungsgegenstand beim land- und forstwirtschaftlichen Vermögen
  • Abgrenzungsfragen in Sonderfällen
  • Bewertungsgrundsätze Land- und Forstwirtschaft
  • Bewertungsverfahren beim land- und forstwirtschaftlichen Vermögen
  • Betrieb der Land- und Forstwirtschaft - Bewertungsfaktoren
  • Ermittlung des Reinertrags gemäß der spezifischen Nutzung (Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau)
  • Ermittlung des Reinertrags für die übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen sowie Abbauland, Geringstland und Unland
  • Ermittlung des Reinertrags der Hofstelle
  • Zuschläge aufgrund besonderer Nutzungen
  • Zuschlag für Sondergebiete mit Windenergieanlagen
  • Abweichende landesrechtliche Regelungen

3. Sonstige Fragen
  • Anzuwendende Steuermesszahlen und turnusmäßige Überprüfung
  • Verfahrensrechtliche Fragen und sonstige Hinweise
  • Neue Vordrucke und neue Verwaltungsanweisungen