Seminar

Energiekostendämpfungsprogramm - Vorsicht wegen extrem kurzer Antragsfrist


Noch in der Sommerpause hat die Bundesregierung ihr Versprechen umgesetzt, Unternehmen, die in besonders energieintensiven Wirtschaftszweigen tätig und aufgrund des Ukrainekonflikts besonders von steigenden Energiekosten betroffen sind, einen Zuschuss zu deren Energiekosten zu ermöglichen. Grundlage ist die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) veröffentlichte Richtlinie über das Energiekostendämpfungsprogramm sowie der befristete Krisenrahmen der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine (EU-Krisenrahmen vom 24. März 2022). Nicht nur, dass Kanzleien sich damit erneut mit dem EU-Beihilfenrecht und zudem mit einem kurzfristig aufgesetzten Zuschussprogramm konfrontiert sehen, sondern auch die extrem kurze Antragsfrist bis zum 31. August 2022 machen es notwendig, sich kurzfristig mit dem Programm vertraut zu machen. Das Seminar geht daher auf die für die Praxis relevanten Themen des Programms ein und erläutert die Details zur Antragstellung, die Antragsvoraussetzungen und die Höhe der zu erwartenden Zuschüsse und bereitet den Berufsstand damit optimal auf die Herausforderungen dieses Programms vor.

Referent: Diplom-Finanzwirt (FH) Stefan Dickmann, Steuerberater
Themenübersicht

Inhaltsübersicht:
 
I.    Grundlagen des Energiekostendämpfungsprogramms
1.   Antragsvoraussetzungen
2.   Förderhöhe
3.   Bewilligungsverfahren

II.   Das Antragsportal

III.  Vorgaben des Beihilfenrechts
1.   Der EU-Krisenrahmen
2.   Konsequenzen durch gewährte Überbrückungshilfe