LIVE-WEBINAR
Mittwoch
24 | 08 | 22
von 10:00 - 11:30 Uhr | per Anmeldelink
Dozenten
- StB Dipl.-Fw. Stefan Dickmann
Veranstaltungsort
LIVE-Webinar
per Anmeldelink
Teilnehmergebühr
95,00 €
Mitglied & nichtberufsang. Mitarbeiter
Mitglied & nichtberufsang. Mitarbeiter
Beratung und Kontakt
Birgit Tembrink
Tel. 02203 993215tembrink@stbverband-koeln.de
Energiekostendämpfungsprogramm - Vorsicht wegen extrem kurzer Antragsfrist
Noch in der Sommerpause hat die Bundesregierung ihr Versprechen umgesetzt, Unternehmen, die in besonders energieintensiven Wirtschaftszweigen tätig und aufgrund des Ukrainekonflikts besonders von steigenden Energiekosten betroffen sind, einen Zuschuss zu deren Energiekosten zu ermöglichen. Grundlage ist die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) veröffentlichte Richtlinie über das Energiekostendämpfungsprogramm sowie der befristete Krisenrahmen der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine (EU-Krisenrahmen vom 24. März 2022). Nicht nur, dass Kanzleien sich damit erneut mit dem EU-Beihilfenrecht und zudem mit einem kurzfristig aufgesetzten Zuschussprogramm konfrontiert sehen, sondern auch die extrem kurze Antragsfrist bis zum 31. August 2022 machen es notwendig, sich kurzfristig mit dem Programm vertraut zu machen. Das Seminar geht daher auf die für die Praxis relevanten Themen des Programms ein und erläutert die Details zur Antragstellung, die Antragsvoraussetzungen und die Höhe der zu erwartenden Zuschüsse und bereitet den Berufsstand damit optimal auf die Herausforderungen dieses Programms vor.
Referent: Diplom-Finanzwirt (FH) Stefan Dickmann, Steuerberater
Themenübersicht
Inhaltsübersicht:
I. Grundlagen des Energiekostendämpfungsprogramms
1. Antragsvoraussetzungen
2. Förderhöhe
3. Bewilligungsverfahren
II. Das Antragsportal
III. Vorgaben des Beihilfenrechts
1. Der EU-Krisenrahmen
2. Konsequenzen durch gewährte Überbrückungshilfe