Seminar

Erneute Fristverlängerung – Schlussrechnungen nun bis 31.10.2023 möglich

Nach langem Ringen wurde die Frist zur Einreichung einer Schlussrechnung in der Überbrückungshilfe sowie der November-/Dezemberhilfe erneut verlängert. Neuer Termin ist nun der 31.10.2023. Dies kommt vielen Kolleginnen und Kollegen sehr entgegen, sind doch mittlerweile die Kapazitäten in den Kanzleien zur Bearbeitung der Schlussrechnungen arg strapaziert.

Leider erscheinen weiterhin viele Probleme ungeklärt. Neben unklaren Begrifflichkeiten stellt insbesondere das Thema der verbundenen Unternehmen sowie die Frage der Zuordnung der Fixkosten nach dem Fälligkeitsbegriff die Kanzleien vor Probleme. Da die Hilfen zudem nur auf Basis des europäischen Beihilferechts gewährt werden können, müssen sich die Kanzleien auch mit diesem Thema beschäftigen, was zu weiterer Verunsicherung führt.

Das Seminar wird daher sowohl auf die Grundlagen der Schlussrechnungen als auch auf ausgewählte Problemstellungen zur Schlussrechnung eingehen und in soweit im Wesentlichen inhaltsgleich mit den Themen des letzten Seminars sein. Änderungen in den FAQ´s werden aber selbstverständlich bis Seminarbeginn berücksichtigt.

Besonders hervorgehoben werden soll an dieser Stelle, dass es im Seminar viel Platz für ihre Fragen geben wird,

so dass Sie von der Expertise des Dozenten bestmöglich profitieren können. Das Seminar richtet sich daher sowohl an diejenigen, die sich nun erstmalig mit der Schlussrechnung beschäftigen, als auch diejenigen, die bereits Erfahrungen hiermit sammeln konnten.

Wichtiger Hinweis: Grundlagenwissen zur Überbrückungshilfe I bis IV und November-/Dezemberhilfe wird für das Seminar vorausgesetzt. 
Themenübersicht

1. Grundlegende Hinweise zur Schlussrechnung
2. Aktuelle Brennpunkte in der Schlussrechnung
  • Unklare Begrifflichkeiten
  • Verbundunternehmen
  • Fälligkeiten
3. Beihilferechtliche Aspekte in der Schlussrechnung
4. Frage- und Antwortrunde
26 | 07 | 23 - per Anmeldelink
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