LIVE-WEBINAR
Donnerstag
19 | 10 | 23
von 09:30 - 13:00 Uhr | per Anmeldelink
Dozenten
- RA FAStR Dr. Peter Talaska
Veranstaltungsort
LIVE-Webinar
per Anmeldelink
Teilnehmergebühr
210,00 €
Mitglied & nichtberufsang. Mitarbeiter
Mitglied & nichtberufsang. Mitarbeiter
155,00 €
Mitglieder mit Erstzulassungsdatum nach dem 01.07.2021
Mitglieder mit Erstzulassungsdatum nach dem 01.07.2021
Beratung und Kontakt
Sarah Ostrowski
Tel. 02203 993215ostrowski@stbverband-koeln.de
(Steuer)Strafrechtliche Risiken des Steuerberaters und ihre Vermeidung
Verschärfung der Strafzumessungsregeln für Steuerhinterziehung, Überlagerung des Steuerverfahrensrechts durch das strafprozessuale Einziehungsrecht, Ausweitung der Geldwäschestrafbarkeit, Ausweitung der Obliegenheiten der Steuerberater bei Beratung von Steuergestaltungen….. man könnte die Aufzählung lange weiter führen. Alle genannten Neuerung bzw. Entwicklungen haben gemeinsam, dass die strafrechtlichen Risiken von Beratern in der Beratung ihrer Mandanten (gefühlt) zunehmen. Zusätzlich ist der Berater gelegentliche mit dem Strafrecht konfrontiert, dass nicht ihm sondern seinem Mandanten gilt.
Das Seminar soll Sensibilität für die Strafbarkeitsschwellen für Berater und Mandant schaffen und Hinweise geben, wie man sich schützen kann.
Themenübersicht
I. Risiken des Steuerberaters und seiner Mandanten
1. Steuerhinterziehung
- Tathandlung
- Erfolg
- Vorsatz
- Täterschaft/Teilnahme unter Berücksichtigung von „berufstypischem Verhalten“
- Nachforschungs- und Prüfungspflicht?
- Delegation auf Mitarbeiter
2. Subventionsbetrug
3. Geldwäsche
4. Begünstigung / Strafvereitelung
5. Verletzung von Privatgeheimnissen / Parteiverrat
II. Exkurs Durchsuchung und Beschlagnahme beim Steuerberater
III. Berufsrechtliche Implikationen im Kontext eines Strafverfahrens gegen den Berater
IV. Risikovermeidung
1. Verbindliche Auskunft
2. Aufnahme von Hinweisen in die Steuererklärung
3. Steuerliche Korrektur nach § 153 AO
4. Selbstanzeige nach § 371 AO
5. Tätige Reue bzgl. übriger Delikte
V. Einlassung und Mitwirkung im Steuerstrafverfahren
VI. Mandatsniederlegung?