Seminar

Jahrhundertreform „MoPeG“ sorgt für Unsicherheit! – Handeln Sie jetzt bevor es zu spät ist!

Am 24.06.2021 wurde das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) verabschiedet. Das MoPeG wird am 01.01.2024 in Kraft treten und beinhaltet die Änderung von 136 Gesetzen. Steuerrechtliche Vorschriften sind davon nicht umfasst. Dies mag auf den ersten Blick verwundern, erklärt sich jedoch vor dem Hintergrund, dass das Bundesfinanzministerium (BMF) am Gesetzgebungsverfahren weder beteiligt noch diesbezüglich konsultiert wurde. Ob, wann und welche Änderungen von Steuergesetzen im Zusammenhang mit dem MoPeG denkbar bzw. notwendig sind, ist eine offene Frage und für die Planung von Strukturierungen bei Unternehmen mit Grundbesitz besonders relevant.

Allein die Einführung der neuen eGbR macht teilweise umfangreiche Vorbereitungshandlungen notwendig, die ohne Kenntnis der grundlegenden Änderungen nur schwer umsetzbar sein werden. Dabei sind Vertretungs- und Haftungsfragen durch Änderungen im Gesellschaftsvertrag zu berücksichtigen. Auch sind die neuen Regelungen zum Austritt und Eintritt in Gbr´s zu berücksichtigen.

Das Gesetz tritt zwar erst 2024 in Kraft, bis dahin können aber umfassende Vorarbeiten zu leisten sein, denen wiederum umfangreiche Beratungen vorauszugehen haben. Auch sollten geplante Umstrukturierungen im Jahr 2023 schon mit Blick auf die anstehenden Änderungen beraten werden.

Das Seminar befasst sich mit den kommenden tiefgreifenden Änderungen im GbR-Recht sowie im Personenhandelsgesellschaftsrecht.

Informieren Sie sich daher bereits jetzt über die evtl. anstehenden Auswirkungen des MoPeG!
Themenübersicht

Insbesondere stellen sich folgende Fragen, die im Seminar beleuchtet werden:

  1. Wie sind die „alten“ GbR´s in das neue System zu überführen und muss dies geschehen?
  2. Welche Auswirkungen ergeben sich im Verfahrensrecht und im Ertragssteuerrecht durch die Einführung des MoPeG
  3. Welche Auswirkungen ergeben sich in der Grunderwerbsteuer durch das Inkrafttreten des MoPeG am 1.1.2024
  • Führt der Wegfall des Gesamthandsprinzips dazu, dass die Grunderwerbsteuer-befreiung bei Übergängen von Grundbesitz auf und von einer Gesamthand i.S. der §§ 5, 6 GrEStG rückwirkend versagt oder ausgeschlossen wird?
  • Welche Auswirkungen auf grunderwerbsteuerfreie Grundstücksübergänge vor dem 1. Januar 2024 ergeben sich?
  • Bleibt der Tatbestand des Wechsels im Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Personengesellschaft weiter anwendbar?
  • Welche Auswirkungen ergeben sich bei der Berechnung von schädlichen Anteilsübergängen im Rahmen der Anwendung der §§ 1 Abs. 2a bis Abs. 3a GrEStG?