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Das Mindeststeuergesetz – Was Sie jetzt wissen müssen

Die Mindeststeuer kommt. Den Empfehlungen der OECD zur Säule 2 der Global Anti-Base Erosion Rules (GloBE) und den EU-rechtlichen Vorgaben folgend wird in Deutschland mit Wirkung zum 01.01.2024 die Mindeststeuer einführen. Nach dem Diskussionsentwurf vom 17.03.2023 und dem Referentenentwurf vom 10.07.2023 liegt nun seit dem 11.08.2023 der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung vor (MinStG). Die Regelungen sollen erstmalig für nach dem 31.12.2023 beginnende Wirtschaftsjahre Anwendung finden.

Die Mindeststeuer ist eine vollkommen neue Steuer „eigener Art“. Konkret soll damit eine effektive Mindestbesteuerung multinational agierender Konzerne in Höhe von 15% sichergestellt werden. Darüber soll schädlichem Steuerwettbewerb und aggressiven Steuergestaltungen entgegengewirkt werden. Als Basis für die Berechnung und Prüfung der effektiven Mindestbesteuerung ist eine vereinheitlichte Bemessungsgrundlage vorgesehen, die auf der Konzernrechnungslegung basiert. Technisch erfolgt die Umsetzung über eine sog. Primärergänzungssteuer, eine Sekundärergänzungssteuer als Auffangregelung sowie eine Nationale Ergänzungssteuer.

Im Rahmen des Webinars „Das Mindeststeuergesetz – Was Sie jetzt wissen müssen“, wird die geplante innerstaatliche Umsetzung der Mindeststeuer in ihrem Anwendungsbereich, ihrer Grundmechanik und den verfahrensrechtlichen Besonderheiten vorgestellt. Zudem werden die Primärergänzungssteuer, Sekundärergänzungssteuer und Nationale Ergänzungssteuer in ihrer Funktionsweise erläutert.

Themenübersicht

  1. Hintergrund und Gesetzgebungsverfahren
  2. Überblick zur Funktionsweise des MinStG
  3. Persönlicher Anwendungsbereich
  4. Primärergänzungssteuer, Sekundärergänzungssteuer, Nationale Ergänzungssteuer
  5. Bestimmung des Mindeststeuergewinns und des effektiven Steuersatzes
  6. Verfahrensrecht