Seminar

Arbeitskreis Umwandlungs-Steuerrecht

Ein Unternehmen ist sich ständig wechselnden wirtschaftlichen und steuerrechtlichen Rahmen­bedingungen unterworfen. Dabei ist es oft notwendig, Änderungen der Rechtsform oder gar der Struktur eines Unternehmens zu prüfen und ggf. umzusetzen.
 
Zur Erleichterung solcher Reorganisationen wurde das Umwandlungsgesetz (UmwG) und aus steuerlicher Sicht das Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) erlassen. Ziel ist die Möglichkeit der zivilrechtlichen Umsetzung der Umstrukturierung und eine gleichsam steuerneutrale Umwandlung.
 
Zur Anwendung der oben bezeichneten Gesetze und zur praxisgerechten Reorganisation sind intensive Kenntnisse der Materie notwendig. Damit soll sich der neue Arbeitskreis „Umwandlungssteuerrecht“ des Verbandes beschäftigen, der auf der Sitzung des Vorstandes vom 23. März 2023 einstimmig zur Einrichtung beschlossen wurde.

Wir freuen uns deshalb, Sie zur konstituierenden Sitzung dieses neuen Arbeitskreises einladen zu können.

Im Anschluss an die Regularien wird die Sitzung begleitet mit einem Vortrag von RA/FAStR Dipl.-Fw. Dr. Ralf Demuth zum Thema: "Fallstricke bei der Unternehmensumwandlung - Aktuelles zum neuen Umwandlungssteuererlass".

Um die Veranstaltung organisatorisch planen zu können, bitten wir um Ihre Anmeldung bis zum 21. November 2023.

Im Falle von Rückfragen bitten wir um Ihre Kontaktaufnahme und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

gez.: RA Dr. Dominik Scheuerer
Hauptgeschäftsführer
Themenübersicht

  1. Konstituierung des Arbeitskreises „Umwandlungssteuerrecht“
  2. Ziele, Aufgaben und Arbeitsweise des Arbeitskreises
  3. Verabschiedung einer Geschäftsordnung
  4. Wahl des Vorstandes (Vorsitzende/r und zwei Stellvertreter/innen)
  5. Verschiedenes
  6. Fachvortrag