Seminar

Umsatzsteuer zum Jahreswechsel 2023/2024

Das Steuerrecht unterliegt ständigen Veränderungen. Es kommt immer öfter – auch unabhängig von großen Steuerreformen und regelmäßigen Jahressteuergesetzen – zu unterjährigen Änderungen der steuerrechtlichen Vorschriften. Unternehmen sowie ihre Berater müssen sich stets mit laufenden Änderungen im Recht, der Rechtsprechung und in den Verwaltungsanweisungen beschäftigen.

In der Umsatzsteuer gibt es auch zum Jahreswechsel der Jahre 2023/2024 wieder zahlreiche Änderungen. Mit diesem Seminar wird ein Überblick über wichtige Themen zu den Neuerungen des Umsatzsteuergesetzes, in der Rechtsprechung und der Verwaltung gegeben. 

Themenübersicht

1. Gesetzesänderungen
  • Rückblick auf die Einführung des Nullsteuersatzes bei PV Anlagen
  • Hinweise zur Steuererklärung 2023
  • Zukunftsfinanzierungsgesetz und dessen Auswirkung auf die Umsatzsteuer
  • Wachstumschancengesetz und dessen Bedeutung für die Umsatzsteuer
  • Änderungen des UStG mit Wirkung zum 1. Januar 2024
  • Änderung des UStG mit Wirkung zum 1. Januar 2025
  • weitere gesetzliche Änderungen
  
2. Verwaltungsanweisungen
  • Rückblick auf die Einführung des Nullsteuersatzes bei PV-Anlagen (BMF-Schreiben vom 27. Februar 2023)
  • durchlaufender Posten bei Gesamtschuldnerschaft (BMF-Schreiben vom 11. Januar 2023)
  • Vorsteuerabzug bei Forschungseinrichtungen (BMF-Schreiben vom 27. Januar 2023)
  • Umsatzsteuerliche Behandlung von Reihengeschäften (BMF-Schreiben vom 24. April 2023)
  • Organisationseinheiten von jPöR und deren Verpflichtungen (BMF-Schreiben vom 22. Mai 2023)
  • Fiskalvertreter (BMF-Schreiben vom 9. September 2023)
  • weitere wichtige Verwaltungsanweisungen
 
3. Rechtsprechung
  • steuerfreie Vermietung von Grundstücken mit aufstehender Betriebsvorrichtung (EuGH Urteil vom 4. Mai 2023, C-516/21)
  • Umsetzung der Organschaft und deren Innenumsätze (EuGH-Urteil vom 1. Dezember 2022, C-141/20)
  • Eingliederung einer Personengesellschaft in eine Organschaft (BFH-Urteil vom 16. März 2023)
  • Fragen der finanziellen Eingliederung (EuGH Urteil vom 1. Dezember 2022, C-141/20)
  • Besteuerung der unentgeltlichen Wertabgaben
  • Aufsichtsräte
  • Mitgliedsbeiträge als nicht steuerbare Einnahmen
  • Abgrenzung von echten Gesellschafterbeiträgen und Leistungsaustausch (EuGH-Urteil vom 8. September 2022, C-98/21)
  • Wirtschaftliche Tätigkeit einer Kurortgemeinde (EuGH Urteil vom 13. Juli 2023, C-344/22)
  • Abgabe von Werbegeschenken (EuGH Urteil vom 5. Oktober 2023, C-505/22)
  • Umsätze nach vereinnahmten Entgelten (BFH-Urteil vom 17. August 2023, V R 12/22)
  • Direktanspruch (auch „Reemtsma-Anspruch“) (EuGH-Urteil vom 7. September 2023, C-453/22)
  • Vorsteuer bei Betriebsveranstaltungen (BFH-Urteil vom 10. Mai 2023, V R 16/21)
  • Besteuerung von Reiseleistungen (EuGH-Urteil vom 29. Juni 2023, C-108/22)
  • Differenzbesteuerung (EuGH-Urteil 13. Juli 2023, C-180/22)
  • Hinweis auf Tankkartenumsätze (Leitlinien des MwSt-Ausschusses der EU-Kommission vom 6. September 2023 – kein Urteil)
  • weitere wichtige Urteile
 
Änderungen und Anpassungen bleiben aufgrund des stetigen Flusses im Steuerrecht vorbehalten.