LIVE-WEBINAR
Donnerstag
18 | 04 | 24
von 15:00 - 17:00 Uhr | per Anmeldelink
Dozenten
- StB RA FAStR Dipl.-Fw. Nico Schley
Veranstaltungsort
LIVE-Webinar
per Anmeldelink
Teilnehmergebühr
120,00 €
Mitglied & nichtberufsang. Mitarbeiter
Mitglied & nichtberufsang. Mitarbeiter
Beratung und Kontakt
Birgit Tembrink
Tel. 02203 993215tembrink@stbverband-koeln.de
Immobilien-Spekulationsgeschäften (§ 23 EStG): Aktuelle Entwicklungen und Gestaltungsmöglichkeiten
Das Seminar stellt ausgewählte aktuelle Entwicklungen und Gestaltungen im Bereich der Immobilien-Spekulationsgeschäfte dar. Behandelt werden insbesondere:
Fallstricke bei der Berechnung der 10-Jahresfrist, Ausnahmeregelungen für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Objekte, Gestaltungsoptionen nach Ablauf der 10-Jahresfrist zur Erhöhung des AfA-Volumens und Zweifelsfragen zu Anschaffungsvorgängen i.S.v. § 23 EStG (i) bei der schenkweisen Übertragung von Gesellschaftsanteilen und (ii) bei der Anwachsung infolge einer Gesellschafteraustritts.
Abgerundet wird das Seminar mit einem Ausblick auf etwaige Änderungen bei der Steuervergünstigung des § 23 EStG.
Themenübersicht
- Fallstricke bei der Berechnung der 10-Jahresfrist
- Reichweite der Ausnahmeregelung für „zu eigenen Wohnzwecken“ genutzte Objekte
- Besonderheiten beim häusliches Arbeitszimmer
- Schenkweise Übertragung von Anteilen an einer vermögensverwaltenden Immobilien-Personengesellschaft als Anschaffungsvorgang i.S.v. § 23 EStG, wenn zum Gesellschaftsvermögen Verbindlichkeiten gehören - teilentgeltlicher Erwerb aufgrund Bruchteilsbetrachtung?
- Durch Gesellschafteraustritt veranlasste Anwachsung als Anschaffung i.S.v. § 23 EStG? (FG Niedersachsen v. 25.5.2023, 4 K 186/20)
- Steuerpflicht von mitveräußertem Inventar?
- Steueroptimierung durch Kaufpreisaufteilung
- Steueroptimierter Umgang mit dem Familienheim im Falle der Trennung der Eheleute
- Gestaltungsansätze zur Vermeidung / Reduzierung des Spekulationsgewinns
- Gestaltungsoptionen nach Ablauf der 10-Jahresfrist zur Erhöhung des AfA-Volumens
- Ausblick: Ist mit einer Änderung / Abschaffung der Steuervergünstigung des § 23 EStG zu rechnen?