Seminar

Bewertung des Grundvermögens

Die Bewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer und der Grunderwerbsteuer erfolgt zwingend nach den Regelungen des Bewertungsgesetzes. Seit dem 01.01.2023 gelten insoweit neue Regelungen, die mit dem JStG 2022 verabschiedet worden sind. Dabei ist das Bewertungsgesetz umfassend überarbeitet und an die Bewertungsregelungen der Immobilienwertermittlungsverordnung angepasst worden. Zum Teil wurde befürchtet, dass die Änderungen zu höheren Steuern führen. Das Seminar beleuchtet, in welchen Fällen mit dieser Konsequenz zu rechnen ist. Zu den Regelungen hat die Finanzverwaltung gleichlautende Ländererlasse herausgegeben.

Der Gesetzgeber räumt unverändert die Möglichkeit ein, den niedrigeren gemeinen Wert durch ein qualifiziertes Sachverständigengutachten nachzuweisen. Die Finanzverwaltung fordert künftig – unabhängig vom Inhalt des Gutachtens - auch einen Nachweis einer hinreichenden Qualifizierung. Hierzu hat die Finanzverwaltung Ende 2022 gleich lautende Erlasse verabschiedet, nach denen ein nachträglich erzielter Kaufpreis zur rückwirkenden Berichtigung führen kann.

Das Seminar erläutert anschaulich, welche Regelungen im Einzelnen maßgebend sind.
*Die Teilnahme an diesem Seminar ist zum Nachweis der Pflichtfortbildung für DStV-Fachberater Unternehmensnachfolge von 2 Zeitstunden geeignet.



Themenübersicht

1. Umfang des Grundvermögens

2. Bewertung von unbebauten Grundstücken

3. Vergleichswertverfahren
Maßgeblichkeit von Vergleichsfaktoren | Bedeutung eines einzelnen Kaufpreises

4. Ertragswertverfahren
Ermittlung des Gebäudeertragswerts | Kapitalisierung des Gebäudereinertrags | Neu: Differenzierung und Indizierung der Bewirtschaftungskosten | Bestimmung des Liegenschaftszinses

5. Sachwertverfahren
Ermittlung des Gebäudesachwerts | Neu: Alterswertminderungsfaktor | Neu: Regionalisierungsfaktor | Jährliche Baupreisindizes | Brutto-Grundfläche

6. Änderungen durch das JStG 2022
Maßgeblichkeit der Grundstücksmarktberichte | Auswirkungen des gesetzlichen Liegenschaftszinssatzes | Hinweis: Neue Bewertung in Erbbaurechtsfällen | Hinweis: Neue Bewertung von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden

7. Nachweis eines niedrigeren Grundbesitzwerts
Qualifikation von Sachverständigen | Kaufpreis als Nachweis | Neu: Rückwirkende Berichtigung möglich