STEUER-QUICKIES
Dienstag
16 | 04 | 24
von 09:00 - 09:45 Uhr | per Anmeldelink
Dozenten
- Dipl.-Fw. Daniel Heidemann
Veranstaltungsort
LIVE-Webinar
per Anmeldelink
Teilnehmergebühr
80,00 €
Mitglied & nichtberufsang. Mitarbeiter
Mitglied & nichtberufsang. Mitarbeiter
Beratung und Kontakt
Sarah Ostrowski
Tel. 02203 993215ostrowski@stbverband-koeln.de
Energiepreispauschale in der Einkommensteuererklärung – Einsprüche erforderlich!
Die Bearbeitung vieler Einkommensteuererklärungen 2022 ist noch nicht abgeschlossen. Für das Jahr 2022 gibt es insbesondere die Besonderheiten der Energiepreispauschale zu beachten.
Durch verschiedene gesetzliche Regelungen profitieren Steuerpflichtige von der sogenannten Energiepreispauschale. Viele Steuerpflichtige haben diese bereits im Jahr 2022 erhalten. Was ist jedoch mit den Steuerpflichtigen, die diese bislang nicht erhalten haben?
In diesem Webinar erfahren Sie in Kürze zusammengefasst, was es in Bezug auf die Energiepreispauschale in der Veranlagung zu beachten gibt.
Welche Angaben sind in der Steuererklärung erforderlich?
Wie ist zu verfahren, wenn die Energiepreispauschale bislang nicht ausgezahlt wurde?
Was gibt es in Bezug auf die Versteuerung der Energiepreispauschale zu beachten?
Wussten Sie, dass es unterschiedliche Anspruchsberechtigungen für die Energiepreispauschale gibt und im Einzelnen zwischen der sogenannten Energiepreispauschale I und der Energiepreispauschale II unterschieden werden muss? Viele Steuerpflichtige können daher mehrfach von der Energiepreispauschale profitieren.
Diese und weitere Fragen werden im Webinar anhand von praxisnahen Beispielsfällen geklärt.
Themenübersicht
- Anspruchsberechtigte der Energiepreispauschale I und Energiepreispauschale II
- Nachholung der Auszahlung der Energiepreispauschale
- Versteuerung der Energiepreispauschale
- Eintragungen in der Einkommensteuererklärung
- Rückzahlung und Korrektur der Energiepreispauschale
- Zusammentreffen der Energiepreispauschale I und Energiepreispauschale II