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§ 14c UStG verstößt gegen EU-Recht

Nicht selten wird Umsatzsteuer in Rechnungen unzutreffend ausgewiesen (19% anstatt 7% oder anstatt Abrechnung als umsatzsteuerfrei).
§ 14c UStG ordnet für diese Fälle eine Steuerschuld an. Das UStG lässt unter engen Voraussetzungen eine Korrektur dieser Steuerschuld zu.
Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung zeigen jedoch, dass die Korrekturmöglichkeiten des UStG zu eng gefasst sind:

Themenübersicht

1. Voraussetzungen eines unrichtigen oder unberechtigten Steuerausweises, § 14c Abs. 1 und Abs. 2 UStG
2. Korrekturmöglichkeiten nach § 14c Abs. 1 und Abs. 2 UStG
3. Steuererstattung auch ohne Rechnungskorrektur, wenn
  • Keine Steuergefährdung,
  • EuGH P-GmbH, Urt. V. 08.12.2022 – C-378/21
  • FG Köln, Urt. v. 25.07.2023 – 8 K 2452/21
  • Gutgläubigkeit bei Rechnungsausstellung
  • FG Köln, Urt. v. 25.07.2023 – 8 K 2452/21
4. Einfluss der EuGH-Rechtsprechung auf das nationale Recht
5. Handlungsmöglichkeiten
6. Aktuelle Sicht des BMF (Schr. v. 27.02.2023)