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Neue Krisenfrüherkennungspflichten für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer gemäß SanInsFoG und StaRUG

Für die Mitglieder der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe ergeben sich deutliche Änderungen hinsichtlich ihrer Tätigkeiten und Verantwortungsbereiche und auch bei einer möglichen Haftung wegen Schlecht- und/ oder Falschberatung. So sind die Leitsätze aus dem BGH-Urteil v. 26.01.2017 (IX ZR 285/14) mittlerweile unter der Bezeichnung „Hinweis- und Warnpflichten“ unter § 102 StaRUG eingeflossen. 

Mit Hilfe dieses Seminars sollen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer bzgl. der Änderungen und Neuerungen bzw. Ergänzungen im Bereich Sanierung und Insolvenz durch die Einführung von SanInsFoG und StaRUG sensibilisiert werden. 

Im Schwerpunkt werden die relevanten Änderungen gegenüber der Insolvenzordnung und ESUG herausgearbeitet und parallel wird auf die entsprechenden Prüfungs- und Hinweispflichten der Mitglieder der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe hingewiesen. 

Das Seminar soll helfen, die gesetzlichen Neuerungen verständlich und für das Tagesgeschäft nachvollziehbar darzulegen und aufzeigen, wo ein Umdenken und eine deutliche Änderung in der Zusammenarbeit mit den Mandanten stattfinden muss. 
Themenübersicht

1. Einleitung 

2. Hintergrund des Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) 

3. Grundlagen des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens (StaRUG) 

4. Übersicht der Verfahren 

5. Insolvenzrechtliche Änderungen 

6. Krisenfrüherkennungs- und Hinweispflichten der Geschäftsführung und des Beraters 

7. Haftungsrisiken und Konsequenzen bei Falsch-/ Schlechtberatung 

8. Ausblick