Seminar

Minderung Bruttolohn bei Firmenwagennutzung – Steuerlast in der Veranlagung senken

Erfahren Sie für Ihre Mandanten alles über Bruttolohnminderung bei der Nutzung von Firmenwagen und wie Sie dadurch die Steuerlast der Mandanten deutlich senken können! In der heutigen Zeit, in der Homeoffice-Tätigkeiten zunehmend an Bedeutung gewinnen, wird die Frage der Bruttolohnkorrektur immer drängender. Die jüngste Entwicklung ist, dass die Finanzverwaltung ab dem Veranlagungszeitraum 2023 erstmals explizit nach Bruttolohnminderungen bei der Nutzung von Firmenwagen in der Anlage N fragt.

In diesem Seminar enthüllen wir, in welchen häufig auftretenden Szenarien eine Bruttolohnminderung für Arbeitnehmer möglich ist. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Arbeitgeber aufgrund der verstärkten Homeoffice-Tätigkeiten einen zu hohen geldwerten Vorteil im Bruttoarbeitslohn angeben. Daher ist es umso wichtiger, in der Veranlagung die entsprechenden Anpassungen vorzunehmen, um die Steuerlast zu reduzieren. Und das Beste daran: Ein Fahrtenbuch ist nicht immer erforderlich!

Die Thematik ist durchaus komplex, da Sie ihren Ursprung im Lohnsteuerrecht hat. In diesem Seminar werden die verschiedenen Sachverhalte anhand praxisnaher Beispiele anschaulich erklärt. Sie erfahren, was es zu beachten gibt und erhalten wertvolle Praxistipps, um zukünftige Bruttolohnminderungen vornehmen zu können.

Themenübersicht

1. Privatnutzung Firmenwagen und Korrekturmöglichkeiten
  • Fahrtenbuch
  • elektronisches Fahrtenbuch

2. Zuzahlungen des Arbeitnehmers zutreffend berücksichtigen
  • pauschale Nutzungsentgelte
  • individuelle Nutzungsentgelte
  • Anpassung der Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Stromkosten bei Elektrofahrzeugen

3. Versteuerung der Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte korrigieren
  • Pauschalwertmethode
  • Wechsel zur Einzelwertmethode

4. Auswirkungen der LSt-Pauschalierung des Arbeitgebers
  • keine Bindungswirkung für die Veranlagung
  • Vermeidung der Erhöhung des Bruttoarbeitslohns

5. Wegfall der ersten Tätigkeitsstätte und die Auswirkungen

6. Besonderheiten bei Elektromobilität