LIVE-WEBINAR
Donnerstag
07 | 11 | 24
von 09:00 - 12:30 Uhr | per Anmeldelink
Dozenten
- Dipl.-Fw. Daniel Wullkotte
Veranstaltungsort
LIVE-Webinar
per Anmeldelink
Teilnehmergebühr
190,00 €
Mitglied & nichtberufsang. Mitarbeiter
Mitglied & nichtberufsang. Mitarbeiter
Beratung und Kontakt
Sarah Ostrowski
Tel. 02203 993215ostrowski@stbverband-koeln.de
Abgrenzung von Anschaffungs-/Herstellungskosten u. Erhaltungsaufwand bei Gebäuden nach Handels- u. Steuerrecht
In der steuerlichen Beratungspraxis stellt die Abgrenzung von Anschaffungs- und Herstellungskosten zum sofort abziehbaren Erhaltungsaufwand die Berufspraktiker immer wieder vor Herausforderungen. Dabei wirken die handelsrechtlichen Tatbestände auch für die steuerliche Beurteilung, sowohl im Bereich der Gewinneinkünfte, als auch im Bereich der Überschusseinkünfte. Zusätzlich sind eigene steuerliche Tatbestände zu berücksichtigen. Der bereits begonnene Umbau des Gebäudebestandes hin zu einer Klimaneutralität bedarf auch künftig noch erheblicher Investitionen der Eigentümer. Die steuerlich zutreffende Behandlung der Aufwendungen ist dabei ebenfalls zu beachten und in die Finanzierung einzubeziehen.
Das Seminar gibt hierzu einen umfassenden Überblick und nimmt auch steuerliche Auswirkungen bei Nutzern in den Blick.
Themenübersicht
I. Anschaffungskosten nach Handelsrecht
1. Umfang der Anschaffungskosten
2. Versetzung in einen betriebsbereiten Zustand
3. Nachträgliche Anschaffungskosten
4. Erwerb von Erbbaurechten
5. Unentgeltlicher Erwerb
II. Herstellungskosten nach Handelsrecht
1. Erst- und Ersatzherstellung
2. Erweiterung
3. Wesentliche Verbesserung
4. Sanierung in Raten
III. Steuerliche Anschaffungs- und Herstellungstatbestände
1. Anschaffungsnahe Herstellungskosten nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG
2. Behandlung von Abbruchkosten
3. Behandlung von Mietereinbauten
IV. Abschreibung von Gebäuden
1. Aufteilung eines Gesamtkaufpreises
2. Überblick über Gebäudeabschreibungen
3. Auswirkung nachträglicher Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die AfA
4. Abschreibung nach einer kürzeren Gebäudenutzungsdauer