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Disquotale Einlagen und Ausschüttungen: Steueroptimierung und Vermeidung schenkungssteuerlicher Konsequenzen

Die Interaktion zwischen einer Kapitalgesellschaft (KapG) und ihren Anteilseignern (AE) ist für gewöhnlich geprägt von quotalen Einlagen und Ausschüttungen. Es ist jedoch in der Praxis häufig so, dass nicht alle AE in der Lage oder bereit sind, den Liquiditätsbedarf der KapG vollständig zu decken. Doch was passiert, wenn Einlagen disquotal erfolgen?

Diese Frage ist eine der kontroversesten im Schenkungssteuerrecht im letzten Jahrzehnt, weshalb viele AE davor zurückschrecken, und dass, obwohl die Finanzverwaltung den Stpfl. entgegengekommen ist. Auf der anderen Seite besteht häufig der Wunsch nach einer abweichenden Gewinnverteilung, insbesondere zur individuellen Verlustnutzung. Erfreulicherweise hat der BFH eine steuerzahlerpositive Position eingenommen und verbesserte Rahmenbedingungen geschaffen.
Update 09/2024: BMF schließt sich BFH-Ansicht an und erkennt inkongruente Gewinnausschüttungen unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich an!

In unserem Seminar beleuchten wir diese komplexe Thematik aus verschiedenen Perspektiven. Wir erörtern die zivilrechtlichen, schenkungssteuerlichen und ertragssteuerlichen Aspekte und bieten Ihnen Handlungsempfehlungen und Formulierungshilfen für die Praxis. Wir werden uns auf bestehende Verwaltungsanweisungen, die aktuelle BFH-Rechtsprechung und fundierte Literaturmeinungen stützen, um Ihnen ein ausreichendes Maß an Sicherheit hinsichtlich der steuerlichen Implikationen zu bieten. Ein besonderer Fokus wird auf der Führung gesellschafterbezogener Kapitalrücklagenkonten liegen.
Themenübersicht

1. Einleitung 

2. Chronologie         
2.1. Überblick          

3. disquotale Einlagen         
3.1. Rechtslage vor Einführung des § 7 Abs. 8 ErbStG und § 15 Abs. 4 ErbStG     
3.1.1. Leistungsbeziehung Gesellschafter – Kapitalgesellschaft          
3.1.2. Leistungsbeziehung zwischen den Gesellschaftern       
3.1.3. Vermögenszuwendung von Dritten an die Kapitalgesellschaft   

3.2. Rechtslage mit Einführung des § 7 Abs. 8 ErbStG und § 15 Abs. 4 ErbStG     
3.3. Lösungsansatz in R E 7.5 Abs. 11 Satz 13 ff. ErbStR 2019      

4. gesellschafterbezogene Kapitalrücklage
4.1. Öffnungsklausel und nachträgliche AK         
4.2. Kriterien für die Qualifikation als Eigen- oder Fremdkapital  
4.3. Exkurs: Fremdübliche Verzinsung Fremdkapital       
4.4. steuerliches Einlagekonto     

5. disquotale Ausschüttungen         
5.1. Schenkungen im Verhältnis Kapitalgesellschaft zum Gesellschafter
5.2 Schenkungen zwischen Gesellschaftern bzw. zwischen Gesellschafter und nahen Angehörigen

6. Fallbeispiele        
7. Übersicht BFH-Rechtsprechung 
8. Fazit