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Die (große) Kleinunternehmerregelung

Für die Kleinunternehmer sieht das Umsatzsteuergesetz wesentliche Vereinfachungen vor. Dabei soll Zweck dieser Regelung im Sinne des § 19 UStG sein, eine große Anzahl von Steuerpflichtigen, die steuerbare und steuerpflichtige Umsätze in geringem Umfang erbringen, von der Besteuerung auszunehmen. Der Begriff des Kleinunternehmers kann dabei aber irreführend sein, weil auch Unternehmer unter die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG fallen können, die sehr hohe Umsätze tätigen.

Materiell rechtlich wirkt die Regelung nach § 19 UStG seit Einführung wie eine Steuerbefreiung. Sie bringt damit aber auch gewisse Nachteile wie der Verlust des Vorsteuerabzugs mit sich.

Die Jahre 2024 und 2025 bringen in Bezug auf die Kleinunternehmerregelung große Veränderungen mit sich:
  • Weitere Entlastungen für Kleinunternehmer wurden ab 2024 durch das Wachstumschancengesetz eingeführt.
  • Während diese besondere Besteuerungsform bis dato nur rein national angewendet werden konnte, wird die Kleinunternehmerregelung mit Wirkung ab 2025 ganz groß und somit auch EU-weit anwendbar.

Das Seminar dient dazu, einen Überblick über die Besteuerung der Kleinunternehmer und der neuen Entwicklungen der Jahre 2024 und 2025 zu bekommen. Die neuen Regelungen auf nationaler wie internationaler Ebene werden anhand von praxisnahen Fallbeispielen dargestellt.
Themenübersicht

1. Überblick über Sinn und Zweck sowie Historie der Kleinunternehmerregelung
 
2. Regelungsinhalt bis 2024
  • Voraussetzungen nach § 19 UStG
  • neue Erleichterungen durch das Wachstumschancengesetz ab 2024
 
3. geplanter Regelungsinhalt ab 2025
  • Voraussetzungen für in Deutschland ansässige Kleinunternehmer
  • Voraussetzungen für die EU-Kleinunternehmer in Deutschland
 
4. Besonderheiten