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Update Grundsteuer: NRW beschließt eigenes Gesetz mit Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts und differenzierten Hebesätzen

NRW hat mit dem Gesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer Nordrhein-Westfalen vom 05.07.2024 (GV.NRW 2024, Nr. 23, 485) eine eigenständige Rechtsgrundlage geschaffen, nach der der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts zulässig ist und ein Sachverständigengutachten erforderlich ist. Ein Kaufpreis um den Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 ist ebenfalls grundsätzlich als Nachweis geeignet.

Themenübersicht

  • verfahrensrechtlichen Konsequenzen in der Praxis
  • rechtlichen Anforderungen
  • Belastungsverschiebungen