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Strafrechtliche Fallstricke des (Fach-)Beraters bei Mandanten in der Krise

Bei der Beratung von Krisenmandaten steht der Fachberater einer Vielzahl strafrechtlicher Fallstricke gegenüber. Die Fortbildung lehrt die Teilnehmer die rechtssichere Prüfung und Beurteilung strafrechtlicher Risiken und gibt hierzu konkrete Handlungsempfehlungen.

Thematisiert werden dabei die Grundzüge der strafrechtlichen Täterschaft und Teilnahme, ausgewählte Straftatbestände wie Insolvenzverschleppung, Bankrott und Steuerhinterziehung sowie die Haftung des Fachberaters im Zusammenhang mit Mandanten in der Krise, dies auch gegenüber der Finanzverwaltung.

In diesem Zusammenhang zeigt die Referentin zahlreiche, sofort umsetzbare Beratungsansätze auf.

*Die Teilnahme an diesem Seminar ist zum Nachweis der Pflichtfortbildung für DStV-Fachberater Restrukturierung und Unternehmensplanung von 4 Zeitstunden geeignet.



Themenübersicht

1. Grunddefinitionen im Strafrecht

2. Grundzüge zu Täterschaft resp. Teilnahme

3. Ausgewählte Straftatbestände insbesondere hinsichtlich von Krisenmandaten
  • § 15a InsO – Insolvenzverschleppung
  • § 283 StGB – Bankrott
  • § 289 StGB - Pfandkehr
  • § 266a StGB - Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
  • § 370 AO Steuerhinterziehung
  • § 331 HGB – Unrichtige Darstellung
  • § 42 StaRUG - Anzeige von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung

4. Haftung des Fachberaters und Berufsträgers im Zusammenhang mit Mandanten in der Krise
  • § 823 Abs. 2 i.V.m. § 15a InsO – Schadensersatz i.V.m. Schutzgesetz
  • § 71 AO - Haftung des Steuerhinterziehers und des Steuerhehlers