Seminar

Reihengeschäfte in der Umsatzsteuer

Im Jahr 2023 belief sich der Wert der Exporte aus Deutschland auf rund 1,59 Billionen Euro. Damit ist er im Vergleich zum Vorjahr zwar ein wenig zurück gegangen; allerdings werden weiterhin ein Großteil der deutschen Waren für den Export vorgesehen. Dabei sind und bleiben in Deutschland die Autos das wichtigste Exportgut. Medizinische und pharmazeutische Erzeugnisse gehören aber ebenso zu den Gütern mit den höchsten Exportwerten der Bundesrepublik. Gemessen am Wert der Exporte waren die USA der wichtigste Handelspartner Deutschlands, dann folgen Frankreich und die Niederlande. Aufgrund dessen bilden sich Lieferketten in zahlreichen Brachen innerhalb der Bundesrepublik, die oftmals aber auch grenzüberschreitend durchgeführt werden. 

Internationale sowie nationale Lieferketten beinhalten aber auch immer umsatzsteuerlich hohe Risiken. Dabei stellen die Reihengeschäfte - und als Sonderform des Reihengeschäfts das innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft - Beratungsbüros sowie Unternehmer aufgrund des komplexen Regelgeflechts immer wieder vor Herausforderungen, sodass die Umsatzsteuer, die auf Ebene der Unternehmen systematisch neutral sein sollte, schnell zu einem echten Kostenfaktor werden kann. 

Das Seminar informiert über die Voraussetzungen, Rechtsfolgen sowie die verschiedenen Fallgestaltungen von Reihengeschäften und liefert dazu die entsprechenden Rechtsgrundlagen, die Ansichten der Finanzverwaltung und die Herangehensweise zur richtigen Beurteilung. Anhand einer Reihe von Beispielen soll das Thema für die Teilnehmer abgerundet werden. 

Themenübersicht

I. Reihengeschäfte 
a. Voraussetzungen für Reihengeschäfte 
b. Fallvarianten 
  • Transport durch den ersten Unternehmer 
  • Transport durch den letzten Abnehmer 
  • Transport durch den Zwischenhändler 
c. Abgrenzung zu gebrochenen Transporten 
d. Beispielsfälle 

 
II. Innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft 
a. Voraussetzungen für das innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfts 
b. Rechtsfolgen 
c. Bemessungsgrundlage 
d. Vorsteuerabzug 
e. besondere Aufzeichnungspflichten 
f. Beispielsfälle