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AK Umwandlungssteuerrecht

Aus den Teilnehmerwünschen der letzten Arbeitskreissitzung haben wir als Folgethema „steuerlichen Sperrfristen“ als Themenkreis für diese Sitzung ausgewählt.
 
Nach einem kurzen Überblick über ausgewählte, für Umstrukturierungen ggf. einschlägige steuerliche Sperrfristen, wird ein Schwerpunkt der Veranstaltung auf der Sperrfrist nach § 22 UmwStG liegen, die sieben Jahre nach Einbringungen unter dem gemeinen Wert im Sinne von § 20 UmwStG und § 21 UmwStG läuft. Diese Sperrfrist hat eine hohe Praxisrelevanz, da sowohl Veräußerungen, Liquidationen, Kapitalherabsetzungen, aber auch Folgeumwandlungen eine Verletzung dieser Sperrfrist darstellen können. 
 
Eine Verletzung der Sperrfrist nach § 22 UmwStG führt – ggf. zeitanteilig – zur rückwirkenden Steuerbelastung auf den Einbringungszeitraum. 

Um die Veranstaltung organisatorisch planen zu können, bitten wir Sie, sich bis zum 11. November 2024 anzumelden.

Freuen Sie sich mit uns auf einen sicherlich diskussionsreichen Nachmittag!

Die Teilnehmergebühr beträgt 20,00 Euro/pro Person.
 
 
Mit kollegialem Gruß
  
 gez.: StB/WP Volker Wogeck                                       
- Vorsitzender des Arbeitskreises -
Themenübersicht

Begrüßung der Teilnehmer
Ausgewählte Sperrfristen nach EStG, UmwStG und GrEStG
Ausgewählte Sperrfristen i. S. v. § 22 UmwStG
Case Study
Verschiedenes