Seminar

Umsatzsteuer zum Jahreswechsel 2025

Das Steuerrecht unterliegt ständigen Veränderungen. Es kommt immer öfter – auch unabhängig von großen Steuerreformen und regelmäßigen Jahressteuergesetzen – zu unterjährigen Änderungen der steuerrechtlichen Vorschriften. Unternehmen sowie steuerliche Beratung müssen sich stets mit laufenden Neuerungen beschäftigen. In der Umsatzsteuer gibt es auch zum Jahreswechsel der Jahre 2024/2025 wieder zahlreiche Änderungen.
Mit diesem Seminar wird ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen

  • des Umsatzsteuergesetzes,
  • der Rechtsprechung in Form von relevanten Urteilen für die Praxis und
  • der Verwaltungsanweisungen gegeben. 
Themenübersicht

1.     Gesetzesänderungen

  • Einführung der elektronischen Rechnungspflicht ab 2025 für Umsätze zwischen inländischen Unternehmen (inklusive Besprechung der dazu ergangenen Verwaltungsanweisungen)
  • umfassende Änderung der Kleinunternehmerregelung mit Harmonisierung in der EU ab 2025
  • Hinweise zur Steuererklärung 2024
  • Änderungen des Umsatzsteuerrechts durch, das Wachstumschancengesetz, das vierte Bürokratieentlastungsgesetz und das Jahressteuergesetzes 2024
  • Ausblick auf die Änderungen zum 1.1.2026 und 1.1.2028
  • unionsrechtliche Regelungen
  • weitere gesetzliche Änderungen
 
2.     Aktuelle Verwaltungsanweisungen und Rechtsprechung
  • unentgeltliche Wertabgaben aus unternehmerischen Gründen an andere Unternehmer für deren unternehmerische Tätigkeit
  • Umsatzsteuer online (E-Commerce, digitale Angebote, VAT in the Digital Age)
  • Vorsteueraufteilung
  • umsatzsteuerliche Beurteilung von Kartellschadensersatz
  • Organschaft – aktuelle Probleme und die Nichtsteuerbarkeit von Innenumsätzen
  • Hotelleistungen sowie Systemgastronomie und Aufteilungsgebot vs. einheitliche Leistung
  • steuerfreie Wohnraumvermietung und Nebenleistungen
  • innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte
  • Reiseleistungen
  • E-Charging
  • Direktanspruch
  • Vermittlungsleistungen und Gutscheine
  • unrichtig ausgewiesene Umsatzsteuer
  • weitere neue praxisrelevante BMF-Schreiben und anhängige Rechtsverfahren

Änderungen und Anpassungen bleiben aufgrund des stetigen Neuerungen im Steuerrecht vorbehalten.