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Geldwäscheprävention in der Steuerberaterpraxis

Im Jahr sieben nach Einführung des neuen Geldwäschegesetzes und zahlreicher Folgeänderungen haben sich in den meisten Steuerberatungskanzleien hierzu Prozessroutinen eingestellt. Der Fokus liegt auf den geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten und dem damit im Zusammenhang stehenden Identifizierungsprozess. Unsicherheit besteht nach wie vor bei der Beurteilung von Geldwäscherisiken und dort insbesondere bei der Frage: Wann ist eine Verdachtsmeldung abzugeben? Die FIU veröffentlicht hierzu seit Mitte 2022 regelmäßig sog. Typologiepapiere, die insoweit Hilfestellungen geben sollen. Seit Februar 2023 gibt es ein solches Papier explizit auch für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Damit ist jedoch nach wie vor nicht geklärt, welche konkreten Fälle zu einer Verdachtsmeldung führen sollen.

Aufgrund von Veränderungen im Registrierungs- und Meldeportal und damit einhergehender Verlautbarungen besteht neuerdings zudem Unsicherheit, wie man sich bzw. die eigene Berufsausübungsgesellschaft bei der FIU ordnungsgemäß registriert.

Außerdem wurde am 8.12.2023 der Jahresbericht 2022 der FIU mit neuen Erkenntnissen und Statistiken veröffentlicht.

Themenübersicht

Meldepflichten (§§ 43 und 23a GwG)    
  • In welchen Konstellationen besteht ein Meldeprivileg?
  • Typologiepapiere der FIU
  • Meldepflicht nach der GwGMeldV-Immobilien
  • Meldepflicht bei Transparenzregisterabweichung

Hinweise zur Registrierung bei der FIU

Überprüfung der Einhaltung der Geldwäschepflichten durch die Steuerberaterkammer: Praktische Hinweise, insbesondere zur Risikoanalyse und zur Identifizierung
 
Ausblick auf die anstehenden Veränderungen in der Geldwäscheprävention auf EU-Ebene
 
Zusätzlich wird die Steuerberaterkammer Düsseldorf aus der Praxis ihrer Geldwäscheaufsicht berichten.