STEUER-QUICKIES
Freitag
28 | 03 | 25
von 09:00 - 09:45 Uhr | per Anmeldelink
Dozenten
- Dipl.-Fw. Bernhard Hillmoth
Veranstaltungsort
LIVE-Webinar
per Anmeldelink
Teilnehmergebühr
90,00 €
Mitglied & nichtberufsang. Mitarbeiter
Mitglied & nichtberufsang. Mitarbeiter
Beratung und Kontakt
Sarah Ostrowski
Tel. 02203 993215ostrowski@stbverband-koeln.de
Lohnoptimierung im Kanzleialltag – Was geht und wie es geht?
Im Kanzleialltag steht man aus Sicht der steuerlichen Beratung immer wieder vor neuen Herausforderungen. Das Lohnsteuerrecht bietet eine Fülle an Lohnoptimierungsmöglichkeiten z.B. durch Steuerbefreiungen und Lohnsteuerpauschalierungen, wobei schnell der Überblick verloren gehen kann. Dabei gilt es auch so mache Fallstricke zu beachten. Im Mittelunkt der Lohnoptimierung und des Ausschöpfens der einzelnen Gestaltungsmodelle steht immer wieder das Problem der ggf. schädlichen Gehaltsumwandlung, wenn z.B. eine Steuerbefreiungsvorschrift davon abhängig ist, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn hinzukommt.
Das Webinar gibt für den Kanzleialltag ausgehend von der wichtigen Abgrenzung der anerkannten von den nicht anerkannten Gehaltsumwandlungsmodellen und angereichert mit Beispielen einen praxisnahen Überblick über die wichtigen Lohnoptimierungsmöglichkeiten: „Was geht und wie es geht“.
Themenübersicht
Einführung zur Lohnoptimierung
Allgemeines zu Gehaltsumwandlungen/
Abgrenzung schädliche/nicht schädliche Gehaltsumwandlungen (zusätzliche, freiwillige Leistungen; Besonderheit bei befristeten Arbeitsverhältnissen)
Ausgewählte Lohnoptimierungsfälle mit Zusätzlichkeitserfordernis:
- Steuerfreie Inflationsausgleichsprämie
- Fahrradübereignung/Fahrradüberlassung
- JobTicket/Deutschlandticket
- Erstattung der Kindergartenbeiträge bzw. der Kinderbetreuung
- Barzuschüsse zur Internetnutzung
- Gutscheine
Gestaltungsfälle ohne Zusätzlichkeitserfordernis:
- Pauschalierungsfähige Erholungsbeihilfen
- Steuerfreie Verpflegungspauschalen
- Umwandlung von Barlohn in Sachbezug (Firmenwagen)
- Rabattfreibetrag
Nicht anerkannte Umwandlungsmodelle:
- Parkplatzgestellung
- Aufmerksamkeiten
- Entgelt für Werbung