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Überlassung von Elektrofahrrädern und ihre Besteuerung beim Arbeitnehmer?

Die Überlassung/Übereignung von Fahrrädern durch den Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer wirft zahlreiche steuerliche Fragen auf, da geldwerte Vorteile entstehen, für die zum Teil Steuerbefreiungsvorschriften oder Lohnsteuerpauschalierungsmöglichkeiten bestehen. So sind die geldwerten Vorteile (Sachbezüge) aus der unentgeltlichen oder verbilligten Nutzungsüberlassung eines betrieblichen Fahrrads vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung und zur Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte grundsätzlich steuerfrei. Die Steuerbefreiung gilt sowohl für nicht als Kfz eingestufte Elektrofahrräder als auch für „normale“ Fahrräder. Die Steuerbefreiung gilt aber nur für die vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährten Vorteile. Bei einer Gehaltsumwandlung ist die Steuerbefreiungsvorschrift somit nicht anzuwenden. Auch die vergünstigte Fahrradübereignung nach Ablauf der Leasingzeit führt zu einem geldwerten Vorteil, der ggf. pauschaliert besteuert werden kann.

Das Webinar zeigt die unterschiedlichen Modelle hinsichtlich der Überlassung von Elektrofahrrädern und ihre jeweiligen steuerlichen Folgen hinsichtlich der Besteuerung beim Arbeitnehmer auf.
 

Themenübersicht

  • Einführung
  • Definition/Abgrenzung Fahrrad/Elektrofahrrad
  • Steuerbefreiung für eine Fahrradnutzungsüberlassung
  • Ausgeschlossene Steuerbefreiung bei Gehaltsumwandlungen (Darstellung der steuerpflichtigen Behandlung)
  • Überlassung eines als Kfz eingestuftes Elektrofahrrads (Darstellung der steuerpflichtigen Behandlung)
  • Erwerb des Elektrofahrrads nach Ablauf der Leasingzeit (geldwerter Vorteil/Lohnsteuerpauschalierungsmöglichkeit)
  • Steuerfreies Aufladen des Elektrofahrrads beim Arbeitgeber