LIVE-WEBINAR
Donnerstag
27 | 11 | 25
von 15:00 - 17:00 Uhr | per Anmeldelink
Dozenten
- StB RA FAStR Dipl.-Fw. Nico Schley
Veranstaltungsort
LIVE-Webinar
per Anmeldelink
Teilnehmergebühr
120,00 €
Mitglied & nichtberufsang. Mitarbeiter
Mitglied & nichtberufsang. Mitarbeiter
Beratung und Kontakt
Sarah Ostrowski
Tel. 02203 993215ostrowski@stbverband-koeln.de
Die Güterstandsschaukel als steuerliches Gestaltungsinstrument
Grundlagen, Gestaltungsmöglichkeiten und Fallstricke
Der Güterstandswechsel ist ein hervorragendes Gestaltungsinstrument, um Vermögen zwischen Eheleuten steuerfrei zu übertragen. Solche Vermögensübertragungen sind insbesondere bei der Nachfolgeplanung von Bedeutung, wenn das Vermögen zwischen Eheleuten sehr ungleich verteilt ist. Durch einen Güterstandswechsel kann auch der weniger vermögende Ehegatte in die Lage versetzt werden, die Steuerfreibeträge des ErbStG bei Vermögensübertragungen an die Kinder und Enkelkinder ausnutzen zu können.
Darüber hinaus kann ein Güterstandswechsel genutzt werden, um nicht angezeigte Schenkungen zwischen Eheleuten und die daraus resultierenden steuerstrafrechtlichen Konsequenzen nachträglich zu heilen.
In dem Seminar werden sowohl die zivilrechtlichen Grundlagen als auch die zu beachtenden steuerlichen Grundsätze dargestellt. Hierbei wird ein besonderes Augenmerk auf praxisnahe Ausführungen und anschauliche Beispiele gelegt, um den steuerlichen Berater in die Lage zu versetzen, einen Güterstandswechsel fachkundig zu begleiten und Haftungsgefahren zu vermeiden.
Themenübersicht
- Zivilrechtliche Grundsätze und steuerliche Vorgaben
- Vermeidung von unerwünschten Steuerfolgen
- Reparatur einer missglückten Güterstandsschaukel bei nicht beabsichtigten ertragsteuerlichen Folgen
- Gegenstandsbezogener Zugewinnausgleich als Ausweg bei fehlenden liquiden Mitteln zur Begleichung der auf Geld gerichteten Zugewinnausgleichsforderung
- Güterstandswechsel zur Heilung einer Steuerhinterziehung bei nicht angezeigten Schenkungen zwischen Eheleuten
- Weitere Gestaltungsmöglichkeiten zur steuerfreien Übertragung von Vermögen zwischen Eheleuten