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E-Rechnung in der Praxis

Seit 1.1.2025 gilt die mit dem Wachstumschancengesetz eingeführte obligatorische E-Rechnung für die Leistungen zwischen Unternehmern (B2B).
Es lohnt sich daher auf die aktuellen FAQ und das finale BMF-Schreiben vom 15.10.2025 sowie erste Praxiserfahrungen zu schauen und für das eigene Unternehmen und die Mandanten die richtigen Weichen zu stellen. Details sind erst kurz vor dem Jahresende noch angepasst und geändert worden. Auch wenn zunächst nur eine Empfangspflicht für alle Unternehmen in Deutschland seit Januar 2025 gilt, so stellen Viele bereits auf die neue Rechnung um.
Die rechtlichen Herausforderungen, erste Praxiserfahrungen und die letzten Aussagen der Finanzverwaltung beleuchtet das Webinar.
Themenübersicht

  1. Status Quo und Hintergrund / Ziel (ViDA | B2G – X-Rechnung)
  2. Änderungen durch das Wachstumschancengesetz
  3. Rechnungsarten ab dem 01.01.2025 (E-Rechnungen | sonstige Rechnungen)
  4. Verpflichtung zur Ausstellung von E-Rechnungen und Vereinfachungsregelungen
  5. Rechnungsformate und Voraussetzungen ((EU-Norm) EN 16931 | ZUGFeRD und X-Rechnung, EDI)
  6. Übermittlung und Empfang von E-Rechnungen
  7. E-Rechnungen und Vorsteuerabzug
  8. Prozessseitige Fragestellungen / Empfehlungen (Rechnungsaussteller | Rechnungsempfänger)
  9. Weitere Fragestellungen - u.a. (Mehrfache Versendung – identische Mehrstücke | Verträge als E-Rechnung | Rechnungsberichtigungen | Aufbewahrung)
  10. Mögliche Prüfungsansätze bei Außenprüfungen
  11. Blick in die Zukunft
  12. Blick ins (EU-) Ausland