LIVE-WEBINAR
Freitag
16 | 05 | 25
von 09:00 - 13:00 Uhr | per Anmeldelink
Dozenten
- RA FAStR/FAStrR Dr. Jens Bosbach
Veranstaltungsort
LIVE-Webinar
per Anmeldelink
Teilnehmergebühr
190,00 €
Mitglied & nichtberufsang. Mitarbeiter
Mitglied & nichtberufsang. Mitarbeiter
Beratung und Kontakt
Sarah Ostrowski
Tel. 02203 993215ostrowski@stbverband-koeln.de
Steuerliche Korrekturerklärungen Unternehmen und Individuen - wie vermeidet man strafrechtliche Sanktionen
Korrekturerklärungen und steuerliche Obliegenheiten sind in aller Munde. § 153 Abs. 4 AO gilt seit dem 1.1.2025 und die Frage, was, wann und wie vom Steuerpflichtigen selber nachträglich korrigierend unternommen werden muss, wird komplexer. Wenn dann noch die Möglichkeit im Raum steht, dass die Behörden von einem vorsätzlichen Fehlverhalten in der Vergangenheit ausgehen könnten, sind auch noch strafrechtliche Risiken mit in die Beratung einzubeziehen.
Das Seminar erläutert praxisnah, welche Strategie- und Lösungsansätze zu wählen sein können, um sowohl die steuerlichen Verpflichtungen als auch die strafrechtlichen Risiken bestmöglich anzugehen. Von der bloßen Korrektur bis hin zur Selbstanzeige in Firmenkonstellationen beleuchtet das Seminar wesentliche Aspekte.
Themenübersicht
1. Einleitung
2. Handlungsoptionen vor Tatentdeckung
- Möglichkeiten bei vorsätzlicher Falscherklärung/Unterlassung vor Veranlagung
- Möglichkeiten bei vorsätzlicher Falscherklärung/Unterlassung nach Veranlagung
- Möglichkeiten bei leichtfertiger Falscherklärung/Unterlassung
- Möglichkeiten bei fahrlässiger Falscherklärung/Unterlassung
3. Handlungsoptionen nach Tatentdeckung
- Ermittlungen - Einleitung – Anfangsverdacht
- Ziele
- Spannungsfeld Steuerstraf- und Besteuerungsverfahren
4. Risiken der Korrektur durch das „neue“ Einziehungsrecht