LIVE-WEBINAR
Dienstag
15 | 07 | 25
von 09:00 - 12:15 Uhr | per Anmeldelink
Dozenten
- KK-Bw. Bernd Dondrup
Veranstaltungsort
LIVE-Webinar
per Anmeldelink
Teilnehmergebühr
190,00 €
Mitglied & nichtberufsang. Mitarbeiter
Mitglied & nichtberufsang. Mitarbeiter
Beratung und Kontakt
Sarah Ostrowski
Tel. 02203 993215ostrowski@stbverband-koeln.de
Im Fokus der Betriebsprüfer der Deutschen Rentenversicherung
Gut vorbereitet in die kommende Betriebsprüfung!
2024 wurden ca. 800.000 Arbeitgeber durch die Rentenversicherungsträger dahingehend geprüft, ob sie ihre Pflichten rund um den Gesamtsozialbeitrag erfüllt haben.
Aktuell werden in diesem Zusammenhang insbesondere Feststellungen zur Versicherungspflicht und Beitragshöhe in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung getroffen.
Einem Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt nach § 266 a StGB geht häufig eine sozialrechtliche Betriebsprüfung voraus, bei der Unstimmigkeiten festgestellt werden.
Um der Einleitung eines solchen Ermittlungsverfahrens zuvorzukommen, sollte die sozialversicherungsrechtliche Betriebsprüfung gut vorbereitet sein. Hierzu sollte man wissen, was geprüft wird und wo eventuelle Fallstricke lauern.
Im Rahmen dieses Seminars erhalten Sie umfassende Informationen und Hinweise für die tägliche Praxis. Herr Dondrup verfügt über jahrzehntelange Expertise und ist ein ausgewiesener Kenner der Sozialversicherung.
Themenübersicht
I. Überblick über die aktuellen Änderungen im Arbeitsrecht mit Auswirkungen auf das Recht der Sozialversicherung
II. Krankenversicherungspflicht / Krankenversicherungsfreiheit
- Besteht ein sozialversicherungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis?
- Maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)
- Grundsätzliche Hinweise vom 20.03.2019
- Feststellung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt (JAE)
- Versicherungsfreiheit bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze
- Versicherungspflicht bei Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze
- Befreiungsmöglichkeiten?
III. Update zu den geringfügig entlohnten Beschäftigten (Minijobber)
- Aktuelle Geringfügigkeits-Richtlinien vom 14.12.2023
- Feststellung der geringfügig entlohnten Beschäftigung
- Folgen des Überschreitens
IV. Problem: Scheinselbstständigkeit
- Geänderte Rechtsauffassung (DRV / BSG)
- Richtungsweisende Urteile
V. Fragen der Teilnehmenden