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Das Einmaleins der Rente und der betrieblichen Altersversorgung

Die gesetzliche Rentenversicherung ist als Pflichtversicherung für Arbeitnehmer und bestimmte Gruppen von selbstständig Erwerbstätigen sowie weitere Personenkreise angelegt. Der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand kann flexibel gestaltet werden. Um den Wünschen von Arbeitgebern und Rentner gerecht zu werden, soll die Attraktivität für ein Weiterarbeiten über die reguläre Altersgrenze hinaus erhöht werden. Für die verschiedenen Altersrenten gibt es vom Gesetzgeber festge-legte Renteneintrittsalter. Man kann unter Umständen jedoch Rente auch beantragen, bevor oder nachdem man das Renteneintrittsalter erreicht haben. Will man früher in Rente gehen, muss man Abschläge in Kauf nehmen.

Durch die Einführung der Flexi-Rente hat sich das sehr komplexe Rentenrecht um zahlreiche Fragestellungen und Gestaltungsmöglichkeiten erweitert.
In diesem Seminar stellt Ihnen der Referent die unterschiedlichen Rentenarten vor und nimmt auch die Möglichkeit der bAV in den Blick. 

Themenübersicht

I. Grundsätzliches zur gesetzlichen Rente
  • Die gesetzliche Rente als Säule der Altersvorsorge

II. Rente(n)
  • Rentenarten / Flexirente (Übersicht)
  • Altersrenten
  • Regelaltersrente
  • Altersrente für besonders langjährige Versicherte
  • Altersrente für längjährige Versicherte
  • Ausgleichszahlung zur Verhinderung von Rentenminderung
  • Sinnvoll? Für wen?
  • Hinzuverdienst bei Rentenbezug

III. Betriebliche Altersvorsorge
  • Arbeitsrechtliche Grundlagen der betrieblichen Altersversorgung
  • Überblick der Durchführungswege
  • Besonderheiten bei der Entgeltumwandlung
  • Steuerrechtliche Behandlung
  • Sozialversicherungsrechtliche Behandlung