Seminar

Kalender
Buchen

Arbeitskreis Gemeinnützigkeit und Vereine

Häufig erbringen gemeinnützige Einrichtungen keine oder nur im geringen Umfang umsatzsteuerpflichtige Leistungen. Deshalb ist bei ihnen der Vorsteuerabzug ganz oder teilweise ausgeschlossen. Was gemeinnützige Einrichtungen beim Vorsteuerabzug beachten müssen, welche Gestaltungsmöglichkeiten und welche Erleichterungen es gibt, um den Vorsteuerabzug zu optimieren, ist Gegenstand des Vortrags.
Themenübersicht

1. Begrüßung
2. Vortrag: „Vorsteuerabzug bei gemeinnützigen Einrichtungen – Einschränkungen, Gestaltungen, Erleichterungen“ (Stb Dipl.-Kfm. Holger Patzschke)
3. Praktikerfragen
4. Verschiedenes