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Arbeitskreis Umwandlungssteuerrecht

Durch das Jahressteuergesetz haben sich einige bedeutende Änderungen im Umwandlungssteuergesetz ergeben; Neuerungen in der Auslegung des Gesetzes durch die Finanzverwaltung sind im Umwandlungssteuererlass vom 2. Januar 2025 beschrieben. Eine Auswahl dieser Änderungen und Anpassungen soll Gegenstand der Sitzung des Arbeitskreises Umwandlungssteuerrecht am 29.04.2025 sein.
 
Themenübersicht

  • Begrüßung Teilnehmer
  • Änderungen des UmwStG durch das JStG sowie Neuerungen in der Verwaltungsauffassung durch den Umwandlungssteuererlass vom 2. Januar 2025
  • Case Study
  • Verschiedenes