STEUER-QUICKIES
Montag
19 | 05 | 25
von 09:00 - 09:45 Uhr | per Anmeldelink
Dozenten
- StB Dipl.-Fw. Dr. Markus Müller
Veranstaltungsort
LIVE-Webinar
per Anmeldelink
Teilnehmergebühr
80,00 €
Mitglied & nichtberufsang. Mitarbeiter
Mitglied & nichtberufsang. Mitarbeiter
Beratung und Kontakt
Sarah Ostrowski
Tel. 02203 993215ostrowski@stbverband-koeln.de
Dreiecksgeschäfte endlich rechtssicher meistern - Verschärfungen durch BFH und UStAE praxisgerecht umsetzen
Das innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft ist eine Vereinfachungsregelung für bestimmte Reihengeschäfte. Bei einem Reihengeschäft mit warenbewegter erster Lieferung wird der Zwischenerwerber dem Grunde nach im Bestimmungsland registrierungspflichtig. Tritt der mittlere Unternehmer mit der USt-IdNr. seines Sitzstaates auf, kommt überdies die empfindliche Straferwerbsteuer des § 3d Satz 2 UStG (Art. 41 MwStSystRL) zur Anwendung. Die Dreiecksgeschäftsregelung i. S. d. § 25b UStG (Art. 42, 197 MwStSystRL) bewirkt, dass sich der Zwischenerwerber bei einem Reihengeschäft mit drei Unternehmern aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten nicht im Bestimmungsland registrieren muss. In der Praxis sind einige Fallstricke zu beachten, damit diese Rechtsfolgen auch wirklich rechtssicher eintreten. „Missglückte Dreiecksgeschäfte“ führen zu horrenden Nachforderungen. Die neue BFH-Entscheidung und der aktualisierte UStAE machen die Heilung der unliebsamen Folgen bei Verstößen nicht leichter. Dennoch gibt es Wege, „missglückte Dreiecksgeschäfte“ zu heilen.
Themenübersicht
- Grundfall innergemeinschaftliches Reihengeschäft
- Die Dreiecksgeschäftsregelung
- EuGH- und BFH-Rechtsprechung
- Der neue UStAE
- Rechtsfolgen „missglückter Dreiecksgeschäfte“
- Möglichkeiten der Heilung bei „missglückten Dreiecksgeschäften“