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Neuregelung der Bildungsleistungen und zu Online-Bildung

Mit dem JStG 2024 wagt der Gesetzgeber einen erneuten Versuch, die Bildungsleistungen i.S.d. § 4 Nr. 21 UStG an das Unionsrecht anzupassen. Wenngleich das Grundgerüst des Gesetzes bestehen bleibt, beinhaltet das neue Gesetz beinhaltet einige Änderungen, die es ab 01.01.2025 zu beachten gilt. Insbesondere stellen sich Anwendungsfragen rund um die Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde. Brauchen etwa alle Anbieter eine neue Bescheinigung? Online-Bildungsanbieter haben zudem das BMF-Schreiben vom 29.04.2024 zu beachten. Demnach droht die Steuerpflicht auch bei elektronischen Dienstleistungselementen (Aufzeichnungen, Apps, etc.) und insbesondere sogar auch in Fällen, in denen eine Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde vorliegt. Im Rahmen des Seminars werden die Neuregelungen vorgestellt und der Handlungsbedarf für sämtliche Bildungsanbieter aufgezeigt. 
Themenübersicht

  • Einleitung und Status quo 
  • Neuregelung § 4 Nr. 21 UStG 
  • Online-Bildung und BMF-Schreiben vom 29.04.2024 
  • Praxishinweise und Handlungsempfehlungen