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Umsatzsteuer: Bildungsleistungen und Online-Bildung – schnelles Handeln erforderlich

BMF-Update – schnelles Handeln erforderlich!

Das BMF hat am 08.08.2025 das lang ersehnte Update zum Anwendungsschreiben zu Online-Bildung und weiteren Veranstaltungen vom 29.04.2024 veröffentlicht. Der größte Kritikpunkt, wonach Aufzeichnungen zur Steuerpflicht der gesamten Leistung führen, wurde modifiziert. Dies ist zu begrüßen. Die „Rolle rückwärts“ gelingt aber nur halb. Alle Anbieter müssen ihre Kurse kurzfristig neu bewerten. Manche müssen ihre Handhabung dringend umstellen. Anbieter von Online-Veranstaltungen sehen sich aktuell einem Flickenteppich aus mehreren BMF-Schreiben, einer Neufassung von § 4 Nr. 21 UStG und dem Fernunterrichtsschutzgesetz preisgegeben.
Themenübersicht

  • Einleitung 
  • Bisherige Verwaltungsauffassung (BMF-Schreiben vom 29.04.2024) und Rechtsprechung
  • BMF-Schreiben vom 08.08.2025 
  • Handlungsempfehlungen für die Praxis – Schadensminimierung
  • Exkurs: Fernunterrichtsschutzgesetz