LIVE-WEBINAR
Dienstag
30 | 09 | 25
von 08:30 - 11:00 Uhr | per Anmeldelink
Dozenten
- Dipl.-Fw. Elmar Mohl
Veranstaltungsort
LIVE-Webinar
per Anmeldelink
Teilnehmergebühr
140,00 €
Mitglied & nichtberufsang. Mitarbeiter
Mitglied & nichtberufsang. Mitarbeiter
Beratung und Kontakt
Sarah Ostrowski
Tel. 02203 993215ostrowski@stbverband-koeln.de
Die verpflichtende E-Rechnung ab 01.01.2025
Die E-Rechnung ist in Deutschland immer noch nicht angekommen.
Laut einer aktuellen Umfrage des Branchenverbandes Bitkom sind über 80 % der Unternehmen trotz E-Rechnungspflicht noch immer nicht vollständig vorbereitet.
Obwohl seit dem 1. Januar 2025 deutsche Unternehmen verpflichtet sind, elektronische Rechnungen, die gemäß den Anforderungen der europäischen Norm EN 16931 ausgestellt, übermittelt und empfangen wurden, anzunehmen, hat sich in Deutschland seit Beginn 2025 eine Gleichgültigkeit eingeschlichen.
Die E-Rechnung muss in einem strukturierten elektronischen Format vorliegen, das eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Dabei wird zwischen E-Rechnungen und sonstigen Rechnungen unterschieden.
Die bisher in Deutschland etablierten Formate wie XRechnung und ZUGFeRD können aber weiterhin angewendet werden.
Dabei bringt das in der Praxis sehr beliebte ZUGFeRD-Format zwischenzeitlich diverse bekannte Risiken mit. Bei teilweise über 70% der im Umlauf befindlichen ZUGFeRD-Dateien ergeben sich nämlich Abweichungen zwischen PDF und XML-Datei. Unternehmen müssen daher eingehende ZUGFeRD-Rechnungen validieren, da gesetzlich nur aus der XML-Datei der Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann
Die Umstellung auf E-Rechnungen erfordert daher trotz Übergangsregelungen eine frühzeitige Anpassung der technischen und organisatorischen Prozesse.
Themenübersicht
1. Einführung der verpflichtenden E-Rechnung im Bereich B2B in Deutschland ab dem 01.01.2025
- Ermächtigungsantrag Deutschlands nach Art. 395 MwStSystRL
- Wachstumschancengesetz - gesetzliche Neuerungen ab 01.01.2025
- BMF-Schreiben vom 15.10.2024 und FAQ vom 05.02.2025
- Wesentliche Kernaussagen zur E-Rechnung ab 01.01.2025 und folgende Jahre
2. Praktische Tipps zur Umsetzung der neuen Regelungen
- Checkliste zur Umstellung auf die E-Rechnung
- Software zum Anzeigen von E-Rechnungen
- Software zum Erzeugen einer E-Rechnung
- Software zur Validierung von E-Rechnungen