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Arbeitskreis Umwandlungssteuerrecht

Die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften ist ein Kernbereich des Umwandlungssteuerrechts. Der Termin des Arbeitskreises am 08.09.2025 steht deshalb unter dem Zeichen der §§ 11 – 13 des Umwandlungssteuergesetzes. In einem ersten Teil wollen wir die zugehörigen gesetzlichen Grundlagen besprechen, in einem anschließenden Teil werden wir uns mit einer Fallstudie befassen.

Themenübersicht

 
  • Begrüßung Teilnehmer
  • Verschmelzung von Kapitalgesellschaften nach §§ 11 – 13 UmwStG
  • Case Study
  • Verschiedenes