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Immobilienbesteuerung aktuell - Heimliche Änderung der EStDV mit Praxisfolgen

Der Gesetzgeber beabsichtigt praxisrelevante Änderungen im Immobilienbereich zu beschließen. Heimlich sollen über die Neufassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung Änderungen verabschiedet werden.
 
Die neuen Einordnungsgrundsätze zu Grundstück von untergeordneter Bedeutung sollen rückwirkend in allen offenen Fällen zur Anwendung kommen. Daher gilt es, die Praxisfolgen aus dieser vorgesehenen Änderung bereits jetzt zu beachten.
 
In der Online-Veranstaltung wird auf die geplanten Änderungen mit Hinweis auf die sich bereits jetzt abzeichnende praktische Bedeutung auch anhand von Praxisfällen näher eingegangen.
 
Themenübersicht

  • Grundstücke von untergeordneter Bedeutung: Rückwirkende Neuregelung mit künftigen Betriebsausgabenabzugsverbot
  • Einführung einer Regelung zur Kaufpreisaufteilung von Gebäudeanschaffungskosten
  • Einführung einer Regelung zum Nachweis einer kürzeren Gebäudenutzungsdauer