Seminar

Die E-Rechnung - kurz und knackig!

In Deutschland ansässige Unternehmen müssen seit dem 1.1.2025 in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Ab dem 1.1.2027 (für Unternehmen mit einem Umsatz von maximal 800.000 Euro ab dem 1.1.2028) besteht die Verpflichtung zur Ausstellung von E-Rechnungen für im Inland steuerpflichtige Umsätze an im Inland ansässige unternehmerische Leistungsempfänger. Es bleiben noch 13 Monate Zeit, um die IT-seitigen Herausforderungen zu meistern und die verbliebenen steuerrechtlichen Fragen zu klären. Das BMF-Schreiben vom 15.10.2025 und die in der Beratungspraxis auftretenden Fragen sind Anlass genug für ein aktuelles Webinar.
Themenübersicht

  1. Definition der E-Rechnung
  2. Welche Umsätze unterliegen der neuen Vorschrift und welche Ausnahmen gelten für welchen Zeitraum?
  3. Darstellung der Funktionsweise der E-Rechnung am Beispiel der X-Rechnung und ZUGfERD-Rechnung (Erzeugung, Visualisierung, Validierung)
  4. Was erfordert die „obligatorische Empfangsbereitschaft“ seit dem 1.1.2025 und wie sind E-Rechnungen zu archivieren
  5. Welche Sanktionen drohen bei Mißachtung der Vorschrift?
  6. Ausblick auf Real-Time-Reporting und E-Invoicing auf EU-Ebene (VIDA-Package)
  7. Best-Practice-Empfehlungen