Seminar

Steuersatzsenkung nun beschlossen: Die Reduzierung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie zum 01.01.2026

Der Bundestag hat ein Paket mit einer ganzen Reihe von Steuerentlastungen beschlossen. Konkret soll die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie ab 1. Januar 2026 dauerhaft von 19 Prozent auf sieben Prozent sinken. 

Durch die dauerhafte Steuersatzsenkung für Speisen in der Gastronomie entfallen zudem Abgrenzungsschwierigkeiten (z. B. bei Cateringleistungen, bei Kita- und Schulessen oder bei der Krankenhausverpflegung), die in der Vergangenheit daraus resultierten, dass Lieferungen von Lebensmitteln mit wesentlichen Dienstleistungselementen dem regulären Umsatzsteuersatz, ohne wesentliche Dienstleistungselemente jedoch dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterlagen.“.

Auf der Grundlage des Webinars sollen Unternehmen und Berater in die Lage versetzt werden, die notwendigen Schritte bis zum 1. Januar 2026 intern umzusetzen.
Themenübersicht

Das Webinar stellt die (geplanten) Neuregelung vor und beantwortet praxisbezogen Fragen aus Sicht des Gastronomieunternehmens als auch der Berater und ihrer Mitarbeiter.

  • Abgrenzung der Restaurationsleistung und von der Lieferung von Lebensmitteln
  • Behandlung von Gutscheinen und Vorauszahlungen
  • Besonderheiten bei Kombiangeboten (z.B. all-you-can-eat)
  • Dauerthema Frühstück bei Hotelübernachtungen
  • Wichtiges zur (E-)Rechnungsstellung